Keiner da zum Freigeben ...

  • Im Nachlassinsolvenzverfahren ist ein Grundstück in der Masse, das nur Kosten produziert und nix wert ist. Das schreit natürlich nach Freigabe. Nur: Wem gegenüber die Freigabe erklären? Alle bekannten Erben haben ausgeschlagen, wer sonst noch irgendwo als potentieller Erbe rumläuft, ist uns nicht bekannt.

    Was tut man in so einem Fall?

  • Nachlasspflegschaft?

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Sorry. Ich meinte, besteht oder bestand eine Nachlasspflegschaft? Das müsste bei dem zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht beim letzten Wohnort des Erblassers) erfragt werden.
    Wer hat denn die Nachlassinsolvenz beantragt, wenn alle Erbschen die Erbschaft ausgeschlagen haben?

    Ich würde mich auf jeden Fall mit dem zuständigen NLG in Verbindung setzen und dies zunächst abklären.
    Wenn ein Nachlasspfleger bestellt wurde, kannst du dem gegenüber die Freigabe erklären. Ich lasse in solchen Fällen die Pflegschaft immer laufen, bis die NL-Insolvenz beeendet ist. Der Insolvenzverwalter braucht ja auch jemanden, an den er zustellen kann.

    Sollte keine NL-Pflegschaft bestehen oder bestanden haben, dann könntest du eine beantragen. Auch beim örtlich zuständigen Amtsgericht/NLG.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • ..oder so....

    Ich würde trotzdem erst Mal beim NLG nachfragen.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Freigabeerklärung gegenüber dem Fiskus abgeben.

    Es existiert hierzu ein Musterschreiben:

    Insolvenzverfahren .....
    Az.: .....
    Sehr geehrte/r Frau/Herr .....,
    hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir die Immobilie ....., Grundbuch Nr. ....., Flurstück Nr. ....., am ..... aus der Insolvenzmasse freigeben.
    Das Insolvenzgericht, das Finanzamt und das Grundbuchamt haben wir abschriftlich informiert.
    Mit freundlichen Grüßen
    .....
    (Insolvenzverwalter)

  • Wenn die Erbenermittlung ohne Erbenfund abgeschlossen ist, geht es auch über Fiskalerbrecht. Zumindest bei uns ist die zuständige Landesbehörde darin erfahren, als Zustellungsempfängerin zu fungieren.

    P.S.: Rainer war schneller :)

  • Zumindest bei uns ist die zuständige Landesbehörde darin erfahren, als Zustellungsempfängerin zu fungieren.

    :)

    Die Idee finde ich ziemilch gut. Wie kriegt man denn die Zuständigkeit raus, gibts da LandesgesetzE (in meinem Fall NRW) oder wie läuft das?

  • Der schnellste Weg ist wahrscheinlich die Nachfrage beim Nachlassgericht. Die haben ja ständig mit der zuständigen Stelle zu tun. Allerdings kann die Feststellung des Fiskalerbrechts natürlcih eine ganze Weile dauern, weil ja erst die Erbenermittlung gescheitert (bzw. erledigt) sein muss.

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