Vergütung vorläufiger Verwalter

  • Dafür kannste jetzt 9000%ige Zuschläge verteilen ;)...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • der BGH und das Vergütungsrecht: si tacuisses, philosophus mansisses !
    Das BMJ bastelt eine Vergütungsverordnung. Der BGH weitet das aus ohne Ende, baut dann Reparaturentscheidungen zur Korrektur der eigenen Rechtsrpechung. Dann wieder Rolle rückwärts. Dann ändert der Verordnungsgeber die Verordnung im Hinblick auf die BHG-Rechtsprechung. Dann hält der BGH die Änderung (endlich mal die Ermächtigungsgrundlage entdeckend !!!!) wiederum für nicht tauglich.
    Gottlob haben wir weder die "alte" BHG-REchtsprechung angewendet, noch die neue Verordnung. Hätte der BGH das gewusst, hätten die bestimmt genau andersrum entschieden...... aber wohin andersrum, egal....
    Bei aller Hochachtung vor dem 9., im Vergütungsrecht ist es einfach nur noch desaströs ! Demnächst kommt noch die Übergangsrechtsrpechung.......da blickt niemand mehr wirlich durch....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • :D:D:D
    Jahahahahahaha - super. Chapeau. Ganz großes Kino. Ich hatte schon befürchtet, die Show würde nicht fortgesetzt. Also geht die Serie weiter - ich suche nur noch nach einem passenden Kinotitel. vielleicht "Alien vs. Predator". Oder besser "Denn sie wissen nicht was sie tun." Mein Favorit ist momentan allerdings "Ballermann 6".
    Um meine kindliche Begeisterung zu verstehen und weil vielleicht jüngere Kollegen die ersten Folgen des Spektakels versäumt haben, möchte ich kurz die ausführliche Vorgeschichte (Zusammenfassung s.o. bei Defaitist) erzählen. Sollten mir inhaltliche Fehler unterlaufen sein, bitte ich um Nachsicht, aber man verliert bei so vielen Folgen schon mal den Überblick.
    Es begann kurz nach der Einführung der InsVV. Dort ist zwar irgendwie geregelt, dass belastete Gegenstände nur zählen, soweit der Masse auch etwas verbleibt, aber das war dem BGH zu einfach oder man hatte einfach Angst, dass man bei zu eindeutiger Rechtsprechung bald arbeitslos sei. Für die vIV wurde deshalb bestimmt, dass auch belastete Gegenstände zählen, das war angereichert mit so toll bestimmten Begriffen wie wesentlicher oder erheblicher Befassung und dem Grundsatz, dass durch die vorläufige Vergütung die Masse nicht ausgehöhlt werden solle. Was wohl bedeuten sollte, dass man die Masse künstlich aufbläst um dann die überschüssige Luft mit Abschlägen wieder abzulassen. Die Praxis nahm die Anregungen dankbar auf und so setzte jeder fest wie er wollte, was bei eher arbeitsscheuen Naturen auf antragsgemäß hinauslief. Bei den Insolvenzverwaltern setzte das einen ungeahnten Kreativitässchub frei. So bestand nun vor allem bei Immobilien plötzlich ein starkes Sicherungsbedürfnis, da diese auf einmal drohten wegzulaufen, heimlich verkauft oder von den Taliban erobert zu werden. Auch wurde es immer absonderlicher, was nun zur Insolvenzmasse gehörte. Findige Leute beantragten nun auch vom Schuldner angemietete Immoblien einzubeziehen und Witzbolde in den Amtsstuben setzten das auch fest. Die Beschwerdekammern wollten auch kein Spielverderber sein und trafen Entscheidungen, die wahlweise für Kopfschütteln oder Heiterkeit sorgten.
    Der BGH wurde in der Folge mit Vergütungsbeschwerden zugemüllt und wollte die Büchse der Pandora wieder schließen, da wohl zu wenig Zeit für Vorträge und Schreibtätigkeit blieb. Außerdem wollte man doch vermeiden, dass plötzlich auch die Wege, auf denen der Schuldner wandelt und die Luft die er atmet in der vIV vergütungsrelevant sind. Deshalb sollten belastete Gegenstände nun nicht mehr zur Masse gehören. Als kleine Anekdote ist noch zu erwähnen, dass es zunächst eine Entscheidung für altes Recht gab und wohl von BGH-Mitgliedern das Gerücht gestreut wurde, die Entscheidung für neues Recht werde anders ausfallen. Dies aber nur um die armen Insolvenzverwalter dann mit der zweiten Entschdung umso tiefer in das Tal der Tränen zu stürzen.
    Nun hub an ein großes Heulen, Wehklagen und Zähneknirschen. Es wurden schreckliche Bilder von verhungernden Insolvenzverwaltern, brachliegenden Landschaften - kurz vom Untergang des Abendlandes - gemalt. Dann geschah etwas merkwürdiges: Während sich der Gesetz- und Verordnungsgeber bei sinnvollen Änderungen meist Jahre Zeit lässt, so er sie überhaupt macht, wurde hier innerhalb kürzester Zeit die InsVV geändert, was nur auf eine alle Jahrtausende auftretende Planetenkonstellation oder auf gute Lobbyarbeit schließen lässt. Bildlich ausgedrückt: Der BGH zeigte den IVs den nackten Hintern und wurde vom Verordnungsgeber in selbigen getreten. Nun hatte ich mich allerdings schon gefragt, ob sich der BGH das so gefallen lassen würde. Schließlich ist man dort in Insolvenzsachen gewohnt, sich seine eigenen Vorschriften zu stricken (wobei man zugeben muss, dass das bei den Insolvenzvorschriften manchmal reine Notwehr ist...). Deshalb werden nun schlicht die nicht genehmen Vorschriften der InsVV für unwirksam erklärt.
    Man könnte nun ja am Rechtsstaat zweifeln, da sich alle Beteiligten wie die Kindsköpfe balgen und es irgendwie nicht um die Sache geht, aber man muss auch den Unterhaltungswert sehen und sich an den kleinen persönlichen Eitelkeiten erfreuen, die dort zu Tage treten. Außerdem darf man gespannt sein, wie die Seifenoper weitergeht. Ich schätze dass bald mal die ausgelutschte Karte "Verfassungsgericht" gezogen wird. Das geht immer.
    Ich hoffe, ich habe damit nicht gelangweilt, aber wenn man die Entwicklung sieht, merkt man wie etwas zustande kommt und worum es den Beteiligten geht. Dass das Spielchen für die Praxis verheerend ist und dazu führt, dass es keine Rechtssicherheit gibt und manche Sachen zum Glücksspiel verkommen und schließlich jeder macht, was er will, ist ja egal. Hauptsache die Show stimmt.
    In diesem Sinne ein gutes neues und ein dreifach schallendes...
    :D:D:D

  • Klasse Posting Astha !

    Und heut bin ich noch über eine herrlich abstruse Entscheidung gestolpert: IX ZB 219/11
    Einfach nur lesend und dei sprachliche Wendung "Zu den Kosten des Verfahrens gehören die Gebühren des vorläufigen Verwalters zwar nicht (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009, aaO Rn. 7 mwN). Bezieht das Insolvenzgericht sie gleichwohl in seine Entscheidung ein, überschreitet es seine materiellrechtlichen Befugnisse, begibt sich aber nicht in einen Bereich, der eindeutig und unstreitig ganz außerhalb seiner Zuständigkeit läge."

    als realsatire hinnehmen :D

    Wieviel Montesquieu darf es denn heute sein...... demnächst noch § 31 BVerGG auch noch auf Vergütungsentscheidungen des BGH anwendbar.....

    mir kommt der leise Verdacht, dass irgend ein BGH-Richter kurz nach der Pensionierung einen Vergütungskommentar scbhreibt (= 50 Seiten Kommentar zur InsVV 450 Seiten zur Beachtung der Übergangsrechtsprechung)
    Gnade uns Gott !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Und heut bin ich noch über eine herrlich abstruse Entscheidung gestolpert: IX ZB 219/11
    Einfach nur lesend und dei sprachliche Wendung "Zu den Kosten des Verfahrens gehören die Gebühren des vorläufigen Verwalters zwar nicht (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009, aaO Rn. 7 mwN). Bezieht das Insolvenzgericht sie gleichwohl in seine Entscheidung ein, überschreitet es seine materiellrechtlichen Befugnisse, begibt sich aber nicht in einen Bereich, der eindeutig und unstreitig ganz außerhalb seiner Zuständigkeit läge."

    Das ist die logische Konsequenz vor Einführung des § 26a InsO.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Und heut bin ich noch über eine herrlich abstruse Entscheidung gestolpert: IX ZB 219/11
    Einfach nur lesend und dei sprachliche Wendung "Zu den Kosten des Verfahrens gehören die Gebühren des vorläufigen Verwalters zwar nicht (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009, aaO Rn. 7 mwN). Bezieht das Insolvenzgericht sie gleichwohl in seine Entscheidung ein, überschreitet es seine materiellrechtlichen Befugnisse, begibt sich aber nicht in einen Bereich, der eindeutig und unstreitig ganz außerhalb seiner Zuständigkeit läge."

    Das ist die logische Konsequenz vor Einführung des § 26a InsO.

    Na da bin ich mal gespannt, ob der BGH - der überall Lücken in der InsO sieht (die Lücke aber im Hinblick auf § 25 Abs. 2 InsO hinsichtlich der Vergütung nicht gesehen hat oder nicht sehen wollte, sich zugleich noch mit der eigenen Rechtsprechung zur Vorschussentnahme durch den vorläufigen Verwalter in Widerspruch gesetzt hat) gesetzgeberischen Reformwillen hinsichtlich der Einbeziehung des Neuerwerbs in den sog. asymetrischen Verfahren zu respektieren vermag..........
    irgendwie macht das alles nicht wirklich mehr spass......im vergütungsrecht ist der BGH aber auf der höhe der zeit "gun jam style"... demnächst entscheiden wir nicht mehr über vergütungen, wir werfen die VO und das Gesetz in's eck und tanzen ne runde drüber, ein lustiger spass

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
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