Hallo zusammen,
da ich über die Suchfunktion nicht schlauer geworden bin,
hoffe ich, dass ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.
Ich habe eine Löschungsbewilligung vorliegen.
Im Grundbuch eingetragen sind 4 beschränkte persönliche Dienstbarkeiten für zwei Berechtigte als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB.
Nun legt mir einer der Berechtigten eine Löschungsbewilligung vor, wonach er die Löschung dieser 4 Dienstbarkeiten bewilligt.
Jetzt stellt sich die Frage, ob dabei einfach nur der eine Berechtigte (und die Gesamtberechtigung § 428 BGB) oder die gesamten Dienstbarkeiten gelöscht werden sollen, denn dafür bräuchte ich ja auch die Löschungsbewilligung des anderen Berechtigten.
Grüße,
Käferle