Hallo,
ich habe auch hier ein Kostenfestsetzungsverfahren mit dem bekannten Media-Unternehmen.
Prozessbevollmächtigte war die eine GmbH, für welche ein Syndikusanwalt aufgetreten ist.
Nach längerem hin und her, habe ich den Syndikusanwalt davon überzeugt, dass seine Kosten wegen § 46 I BRAO bzw. weil ja die GmBH Prozessbevollmächtigte war wegen § 1 RVG nicht erstattungsfähig sind.
Jetzt hat er seinen KFA zurückgenommen, will nun aber die Kosten für einen Terminsvertreter, der vor Gericht aufgetreten ist, erstattet haben.
Ich steh komplett auf dem Schlauch. Ich kann doch nicht den Terminsvertreter festsetzen, wenn ich generell sage, dass der Syndikusanwalt nichts nach RVG bekommt, oder?