Grundstücksfreigabe bei einer Gesellschaft

  • Hallo,

    erst mal ein frohes neues Jahr euch allen :)
    Jetzt meine Frage: Eine KG hat Grundbesitz, der nach erstem Ansehen nicht über Wert belastet ist. IV kriegt den Grundbesitz allerdings weder in der Versteigerung, noch freihändig los. Er beabsichtigt daher die Freigabe des Grundbesitzes. Jetzt finde ich das bei einer Gesellschaft irgendwie seltsam. An wen gibt er frei? Und wer kümmert sich dann um den freigegebenen Grundbesitz? Dann kommt doch auch das Problem, dass die Gesellschaft nicht aus dem Register gelöscht werden kann, solange es noch Grundbesitz gibt. Ich meine, dass ich noch nie den Fall hatte, dass bei einer Gesellschaft was freigegeben wurde. Könnt ihr mich erhellen, ob das tatsächlich so möglich ist und wie das mit dem Grundbesitz dann weiterginge?

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Die Freigabe ist möglich IX ZR 281/03 vom 21.04.2005, keine Vollabwicklung der Gesellschaft bis zur Löschungsreife.

    Ich würde an den Komplementär freigeben, falls dieser nicht ebenfalls in die Insolvenz gefallen ist.
    Wer sich dann um das Grundstück kümmert, ist für mich, um es mal verhalten auszudrücken, von untergeordneter Bedeutung.

    Auch das Löschungsproblem im HR ist nicht das meinige, bliebe § 928 BGB.

    Die Probleme wären aber auch da, wenn man das Grundstück nicht freigibt und man über § 197 InsO vorgeht, was ich bevorzugen würde dann, wenn die aus der Immobilie resultierenden Masseverbindlichkeiten überschaubar und der Wert der Immobilie höher ist, als die Grundpfandrechte valutieren (+ Zinsen nach IE). Dann hat man auch kein Problem nach § 60 InsO. Damit hat man dann auch das Problem mit Mietverpflichtungen gelöst, was man bei einer Freigabe nicht hat.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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