Insolvenzstatistikgesetz

  • Bevor ich über die Dörfer ziehe und jedes Insolvenzgericht anschreibe: wer kann mir einen Hinweis darüber geben, wo ich eine Liste der Gerichtschlüssel, sechsstellig, für das Bundesgebiet finden kann? Die Amtsgerichte (Insolvenzgerichte) würden erst einmal reichen.

    Gibt es schon eine Abstimmung mit den jeweiligen Landesämtern für Statistik über das Procedere? Das Bundesamt konnte mir so gut wie nicht weiterhelfen, da man dort nur bereits "aufgearbeitete Daten" bekäme.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Haben jetzt die erste X-Meldung bekommen. IK-Verfahren aus 2006. Restschuldbefreiung diese Woche erteilt worden. Also Abgabefrist bis zum 28.1.2013? Was meint ihr?

  • Danke Flor, das hatte ich mir schon gedacht. Typisch Geschäftsstelle: Hauptsache erstmal an den Verwalter rausschicken.

  • Versteh jetzt diese abfällige Bemerkung nicht. Oftmals sind die Geschäftsstellen überlastet bzw. manche wissen u.U. noch gar nicht, wie mit dem neuen Gesetz zu verfahren ist. Da kann es doch mal passieren, dass da aus Versehen was rausging?! Wenn ich mich über das aufregen würde, was ich von manchen Verwaltern reingeschickt bekomme, dann hätt ich echt was zu tun.

  • Wir kriegen hier grad Hörner, weil uns soeben bewusst wird, dass wir unsere ganzen Verfahren seit 2009 nachmelden müssen in der Zeit vom 01.01.2013 bis 01.05.2013 (warum eigentlich nicht bis 30.04.2013?). :confused:

    Nun haben wir hier in laufenden Verfahren neckische rosa und hellblaue DIN-A4-Bögen reingereicht bekommen zusammen mit den aktuellen Beschlüssen. Und wir haben uns nun auch selbst angelesen, wozu die sind und wann sie einzureichen sind. Endlich wieder neue Fristen! :cool:

    Müssen wir nun für die nachzumeldenden Verfahren ab 2009 die rosa und hellblauen Blättchen vom Amtsgericht stapelweise anfordern für die Nachmeldungen?

  • Wenn ihr die Meldung tatsächlich in Papierform macht, dann wohl schon, außer die lädst sie dir im Internet runter (hier z. B. für Bayern) runter und druckst sie aus.

    Bei uns zeichnet sich allerdings ab, dass die meisten Verwalter die Meldungen elektronisch machen werden, weil das deren Programm kann. Dann bekommen wir ja nur ne Mitteilung, dass die Meldung gemacht wurde (und die nehmen wir auch per E-Mail).

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

  • Wir kriegen hier grad Hörner, weil uns soeben bewusst wird, dass wir unsere ganzen Verfahren seit 2009 nachmelden müssen in der Zeit vom 01.01.2013 bis 01.05.2013 (warum eigentlich nicht bis 30.04.2013?). :confused:


    N E I N !!!

    erst einmal nur die Verfahren, aus diesem Zeitraum, die bereits bis zum 31.12.12 abgeschlossen sind.

    Ansonsten gelten die normalen Meldefristen.

    Egal wie man es macht, 2h Planung und Organisation sind gut investierte Zeit, bevor man nach Tage drangibt.

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  • Wenn ihr die Meldung tatsächlich in Papierform macht, dann wohl schon, außer die lädst sie dir im Internet runter (hier z. B. für Bayern) runter und druckst sie aus.

    Bei uns zeichnet sich allerdings ab, dass die meisten Verwalter die Meldungen elektronisch machen werden, weil das deren Programm kann. Dann bekommen wir ja nur ne Mitteilung, dass die Meldung gemacht wurde (und die nehmen wir auch per E-Mail).

    Wer weiß, wonach er suchen muss, findet dann auch für M-V was: :D

    http://www.statistik-mv.de/cms2/STAM_prod…istik/index.jsp

    Insofern danke für den Suchhinweis.

    Das Programm könnte es auch, das Gericht kann es wohl noch nicht elektronisch. Aber das finden wir auch noch raus.

    Da leider bei meinem Gericht seit 1 1/2 Monaten (so ungefähr) mit einer Softwareumstellung gekämpft wird, bei der offensichtlich die meisten Daten bedauerlicherweise per Hand übertragen werden müssen, sind die Kontaktmöglichkeiten und -wünsche derzeit etwas eingeschränkt.

    Aber ich bin ja nun schon mal einen Schritt weiter. :)

  • P3 hat das schon, es fehlt nur das Statistic Gateway, welches aber nächste Woche kommen soll.

    Die Rückkopplung der elektronischen Meldung zur Vollständigkeitserfassung ist wohl noch nicht ganz so weit. Das liegt wohl auch daran, dass einzelne Bundesländer noch keine Möglichkeiten geschaffen haben, dass die Gerichte solche Daten überhaupt verarbeiten können.

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  • Herzlichen Dank für die allgemeinen Denkanstöße und besonderen Dank an Flor für die telefonische Nachhilfe. :daumenrau

    Da hilft jetzt wohl nur noch Ärmel hochkrempeln und losmachen. :)

  • (Bei Meldung X: mögliches Ankreuzfeld "RSB widerrufen" weiß der TH doch eher gar nicht?)

    Frage:

    Verbleibt es denn bei den vor dem 1.1.2009 eröffneten Verfahren bei der Meldepflicht des Gerichts mit den bisherigen Statistik-Bögen VB und X ?
    oder interessiert das die Statistikämter jetzt nicht mehr?

  • Scheint so. Wir - also die Verwalter - gehen nur die ab 01.01.2009 eröffneten Verfahren durch. Steht ja auch im Gesetz so drin.

    Die Variante "Eingestellt ohne Verteilung" hat das Statistische Bundesamt gar nicht vorgesehen, oder? Sowas gibt´s offenbar nicht: Verfahren völlig ohne Kohle.... :gruebel:

  • @TJ
    für die Gerichte gibt es doch die Bögen RA und VA.

    @Jam
    Die RB btw. VB - Bögen sind nicht super denklogisch aufgebaut. Einerseits wird sowohl die Gesamthöhe der festgestellten Verbindlichkeiten erhoben und die Höhe des verteilten Betrages, andererseits eine Aufsplittung nach BA, FA und KK vollführt und die Höhe des Zahlbetrages abgefordert, was sich rein rechnerisch ja auch ergeben würde. Soll wohl retundant sein ?!

    "Aufgehoben ohne Verteilung" ist aber nichts anderes als:
    nicht "Eingestellt nach Erklärung MUZ" und(Dach) "zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger verfügbarer Betrag" > 0.

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