§ 118 ZPO und Pfüb

  • Ich hab mal wieder nen Knoten im Kopf :( Vllt war ich doch zu lange im Urlaub...
    Wenn ich einen PKH-Antrag und einen PfüB-Antrag in einer Akte parallel vorliegen habe, höre ich da vor der PKH-Bewilligung den Schuldner an? :confused: Irgendwie erscheint mir das (plötzlich/jetzt) total sinnlos, aber wenn ich § 118 ZPO folge, muss ich das doch tun. Oder fällt das unter die Ausnahmen, wo man es eben gerade nicht macht? Ich bin verwirrt :(
    Danke schonmal für eure Hilfe!

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