Betreuerwechsel nach Erbausschlagung

  • Die Betreuerin hat für den Betreuten die Erbausschlagung vor dem Nachlassgericht erklärt und betreuungsgerichtliche Genehmigung beantragt. Die Genehmigung durch das Betreuungsgericht wurde noch nicht erteilt. Zwischenzeitlich hat ein Betreuerwechsel stattgefunden. Wie ist nun weiter zu verfahren?
    Muss die neue Betreuerin auch noch mal tätig werden? (bisherige Erbausschlagung genehmigen oder neu erklären?) Oder kann die von der vorherigen Betreuerin erklärte Erbausschlagung nun einfach genehmigt werden und der Genehmigungsbeschluss geht an die neue Betreuerin?

  • Ruf doch einfach an und frag, ob die Neue die Genehmigung noch haben will.

    Betreuerwechsel hat zunächst mal keine Auswirkungen auf ein laufendes Genehmigungsverfahren, allerdings darf man keine Genehmigung erteilen, die der Betreuer gar nicht haben will, daher besteht man auf der Anregung des Genehmigungsverfahrens durch den Betreuer.
    Grundsätzlich kann der neue Betreuer auch eine rechtskräftige Genehmigung verwenden, die noch den alten Betreuer im Rubrum ausweist.

    Eine erneute Vornahme des Rechtsgeschäfts bzw. hier der Erklärung ist nicht notwendig auch keine Genehmigung, der alte Betreuer hatte ja Vertretungsmacht per Gesetz auch wenn diese erst rückwirkend vervollständigt wird. Man hätte die Genehmigung ja auch vor der Abgabe der Erklärung schon erteilen und ggf. rechtskräftig werden lassen können,
    dann wäre die Frage gar nicht aufgetaucht.

  • Hallo zusammen,
    ich habe gerade das gleiche Problem und frage mich nun wie ich den Beschluss formulieren soll…
    „Dem Betreuer xy (alter oder neuer Betreuer??) wird die betreuungsgerichtliche Genehmigung zu der Erbausschlagung nach xy, Niederschrift des NL-Gerichts … etc.“
    Ich kann die Genehmigung ja eigentlich nur dem neuen Betreuer erteilen aber in der Niederschrift steht ja der alte Betreuer… Hilfe :(

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