Kann mir jemand sagen, wie der Verlängerung des Vorkaufsrechts, das für die Dauer des Erbbaurechts besteht, eingetragen wird?
Ich hatte einen solchen Fall noch nicht, beabsichtige aber hinsichtlich der Verlängerung des Erbbaurechts im Grundstücksgrundbuch die Verlängerung in der Veränderungsspalte zu Abteilung 2 und im Erbbaugrundbuch in der Zuschreibungsspalte zum Bestandsverzeichnis einzutragen.
Ergibt sich daduch auch automatisch die Verlängerung des Vorkaufsrechts oder muss diese explizit eingetragen werden?