Ist es tatsächlich so, dass der Ersteigerer eines Grundstücks bei Ersteigerung Verlangen kann, dass ein z.B. zwischen den Nachbarn vereinbartes Wegerecht gelöscht wird ?!
Löschung Wegerecht bei Versteigerung
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arcangel71 -
22. Januar 2013 um 18:08
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Was heißt "verlangen"?
Wenn das Recht, aus dem heraus versteigert wird, dem Wegerecht im Range vorgeht, dann fällt das Wegerecht nicht in das Geringste Gebot und erlischt somit gemäß § 91 Abs. 1 ZVG (= Grundsatz) ...
... außer der Berechtigte und der Ersteher vereinbaren die Liegenbelassung dieses Rechts gemäß § 91 Abs. 2 ZVG (= Ausnahme, zumindest rechtlich gesehen).
(soweit zumindest mein Kenntnisstand)
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Das Wegerecht wurde am 01.11.2017 im Grundbuch eingetragen und die Grundschuld über € 100.000 für die Bank ein Jahr später.
Frage: Geht jetzt die Grundschuld für die Bank (im Range nach) dem Wegerecht vor und das Wegerecht fällt somit nicht in das geringste Gebot und das Wegerecht erlischt somit gemäß § 91 Abs. 1 ZVG (= Grundsatz) ... ?
Oder geht das Wegerecht vor der für die Bank eingetragene Grundschuld und erlischt nicht, da die Grundschuld für die Bank erst zeitlich später eingetragen wurde?
Bemerkung: Ich bin noch jung und mein Kollege erwartet von mir eine qualifizierte Antwort.
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Aus der Grundschuld wird betrieben?
Rang: § 879 Abs. 1 S. 2 BGB
Bestehen bleiben: § 52 Abs. 1 S. 1 ZVG (Hock/… Rn 350 ff)
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