Hallo ihr lieben,
Hat mein sein Praxisjahr nicht dort, wo man schon sein Einführungspraktikum hat? Bei dem sogenannten personalverwaltenden Dienststellen?
Praxisjahr OLG Bezirk Karlsruhe
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Juliwwa -
24. Januar 2013 um 20:11
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Nein, du kannst theoretisch an jedem Amtsgericht deines OLG-Bezirks eingesetzt werden.
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Hallo ihr lieben,
Hat mein sein Praxisjahr nicht dort, wo man schon sein Einführungspraktikum hat? Bei dem sogenannten personalverwaltenden Dienststellen?Deine personalverwaltende Dienststelle dürfte im übrigen das einstellende OLG sein; und dort gibts kein Praktikum.
Die würden sich dort bedanken , wenn sie die Anwärter ausbilden müssten , die sie eingestellt haben.;) -
Deine personalverwaltende Dienststelle dürfte im übrigen das einstellende OLG sein; und dort gibts kein Praktikum.
Die würden sich dort bedanken , wenn sie die Anwärter ausbilden müssten , die sie eingestellt haben.;)
Vielleicht würde sie sich aber dann überlegen, welchen Anwärter sie einstellen oder übernehmen würden! -
Also das heißt wenn ich in Mannheim mein Einführungspraltikum habe kann es trotzdem sein, dass ich meine Studienpraxis z.b. am OLG Freiburg habe?:D
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Das kann schon deshalb nicht sein , weil Freiburg kein eigenes OLG hat ( sondern nur ein paar Außensenate von Karlsruhe ) .:)
Wenn Du wohl aus dem Nordbadischen kommst , ist die Wahrscheinlickeit ziemlich groß , dass Du dort auch Dein Praxisjahr hast.
Ausnahmen insbesondere für das östliche und nordöstliche Nordbaden;) sowie den südlichen Rhein-Neckar-Kreis ( also etwa um Sinsheim herum ) bestätigen allerdings die Regel ! -
Ups Amtsgericht Nein ich komme aus Freiburg
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Tja dann ist mir unverständlich , warum Dein Einführungspraktikum in Mannheim ist und nicht in Freiburg.
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Kann ich dann hinschreiben? Bzw wennich dann studiere mich erkundigen ob ich mein Praxisjahr in Freiburg machen kann?
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Bist Du jetzt schon am studieren oder nicht ?
Während des Studiums I erhältst Du Deine weiteren Zuweisungen an die Ausbildungsbehörden .
Müsste während des Studiums I demnächst eintreffen !
Das Schreiben würde ich erst mal abwarten.Wenn man z.B. der Liebe wegen :)ein anderes Ausbildungsgericht wünscht , kann man immer noch reagieren.
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