Kostenübernahme für Therapie verweigert, Entnahme auf Vermögen

  • Hallo Zusammen!
    Ich habe folgenden Fall:

    Der Betreuer fragt, Kosten in Höhe von12.217,31 € von dem Konto der Betroffenen zu entnehmen.
    Der Betrag wird als Vorauszahlung für eine Therapie der Betroffenen entnommen.
    Die Krankenkasse hat bislang die Kostenübernahme für die Therapie abgelehnt.
    Da die Therapie nunmehr schon im Feb. beginnt möchte die Betroffene die Kosten erstmal selbst tragen. Vermögen ist grds. genug vorhanden, ca 60.000 €
    Was meint ihr, kann ich ohne weiteres genehmigen?

    Danke schonmal!

  • Inwieweit bist Du als Anwärter(in) damit befasst ?:gruebel:

    Wird gegen die abgelehnte Therapieübernahme noch geklagt oder zum. ein Schiedsverfahren eingeleitet ?
    Liegt ein ärzliches Zeugnis über Notwendigkeit/ evtl. Erfolgsaussichten der Therapie vor ?

    Wurde d. Betreute bereits angehört ?
    Hier hätte ich im Rahmen des § 1812 BGB - ausnahmsweise - auch persönlich angehört !

  • Bin keine Anwärterin, müsste ich bei Gelegenheit mal ändern.
    Gegen die ablehnende Therapieübernahme wird noch geklagt. Ein Therapieplatz ist für Anfang Februar 2013 frei.
    Eine Empfehlung der behandelnden Ärzte für die Therapie liegt vor, allerdings keine angaben über eventuelle Erfolgsaussichten.
    Eine Anhörung fand bislang noch nicht statt, da der Antrag frisch auf dem Schreibtisch liegt und aktuell etwas eilig ist.

  • Na immerhin geht eine Empfehlung immerhin schon in die Richtung der Notwendigkeit der Maßnahme.

    Ist das so ein Alternativ-Dingens, dessen "Wirksamkeit" wissenschaftlich noch nicht ausreichend gesichert ist ?
    Gibt es Alternativen zur Maßnahme ?

    Anhören würde ich da tatsächlich rel. kurzfristig mit tel. Terminvereinbarung.

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