"übersehener" Versagungsantrag

  • Hallo,

    doofe Überschrift, wußte es aber nicht anders zu beschreiben.

    Uns beschäftigt hier folgender Fall:

    schriftlicher Schlusstermin. Frist zur Stellung eines Versagungsantrags war bis zu einem bestimmten Termin möglich. Ein paar Tage danach wurde ein schriftlicher Vermerk aufgenommen, wonach u.a. festgestellt wurde, dass kein Versagungsantrag vorliegt. Es wird der RSB-Ankündigungsbeschluss erlassen und öffentlich bekannt gemacht. ein paar Wochen später die RK-Anfrage beim LG gemacht. Jetzt soll eigenlich die Aufhebung des Verfahrens erfolgen und nun wird festgestellt, dass doch ein Versagungsantrag vorliegt und dieser auch fristgerecht eingegangen ist.
    Ich bin jetzt etwas ratlos, ob man noch etwas machen kann und ob man nicht gar den Ankündigungsbeschluss aufheben muss? Wie seht Ihr das?

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Also irgendwie machst Du mir Angst. Du bist ja eine wandelnde Rechtsprechungsdatenbank ;)...

    Vielen Dank

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  • Soviel Rechtsprechung wie der Vorredner kenne ich zwar nicht. Als erfahrener Inso-Rpfl. sagt mir mein Gefühl aber dasselbe Ergebnis.

  • Ich häng mich mal mit einem ähnlichen Problem mit an.

    Vor der Erteilung der Restschuldbefreiung geht Versagungsantrag ein. Dieser wird übersehen und im Protokoll zum schriftlichen Verfahren aufgenommen, dass KEIN Versagungsantrag vorliegt. RSB wird erteilt und veröffentlicht (Sept.). Im Januar fragt jetzt Gläubiger nach, wieso denn bitte Erteilung RSB wenn Versagungsantrag vorlag.


    Jetzt bekomm ich den Spaß auf den Tisch... Was nun ?? Bei mir herrscht Ratlosigkeit.

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