Wie oft durchfallen ?

  • Hallo alle miteinander !:) Bei uns in Schwetzingen sind jetzt die ersten Klausuren vorbei , die bis jetzt alle gut ausgefallen sind. Jedoch hab ich jedesmal Riesen Angst durchgefallen zu sein . Ich würde gerne wissen wie oft man durchfallen darf ? Denn bei der letzten Klausur war ich total erkältet und nicht so fit wie sonst, jetzt hab ich total Angst durchgefallen zu sein. Danke für die Antwort :)

    Wieso solltest Du im ersten Studienabschnitt ( mit einer ! Klausur ) durchfallen können ? :confused:
    Eine ( bei Dir ausnahmsweise mal ) schlechte Note könnte allenfalls zu einem schlechteren Notendurchschnitt führen.
    Ich empfehle Dir dringend § 5 der APrORpfl vom 27.07.2011 zu studieren .
    Wenn Du dort was von Durchfallen liest, dann gib mir Bescheid.;)

    Gehe dabei aus einem Parallelthread davon aus , dass Du über Ba-Wü eingestellt bist.

  • Wie Steinkauz.
    In § 11 Abs. 1 Nr. 1 APrORpfl kannst Du nachlesen, unter welchen Bedingungen das Beamtenverhältnis beendet werden soll (!).

    http://www.fh-schwetzingen.de/servlet/PB/sho…001.09.2011.pdf

    Naja, in Phasen des Klausurenschreibens gingen mir auch öfter die Nerven durch. Nur Mut: Wenn es bisher sehr gut lief, könnte Dich ein (obendrein krankheitsbedingter) Rückschlag nicht umhauen.

  • Hey, ja ich kann den anderen da nur zustimmen. Es läuft in Schwetzingen nicht so wie an einer normalen Uni oder FH ;) Du kannst offiziell quasi nicht durchfallen. Das heißt selbst wenn du in einer Klausur unter 4 Punkte sein solltest, musst du die Klausur nicht nochmal schreiben oder sowas. Sollten deine Noten allerdings dauernd unter 4 Punkte liegen, kann es sein, dass dein OLG dich darauf anspricht und sie dir nahelegen eventuell das Studium selbst zu beenden. Das kommt meistens dann nach Studium I. So wars zumindest noch bei uns vor 2 Jahren. Aber wenn da mal eine Klausur daneben geht, is das wirklich nicht tragisch, brauchste dir keine Gedanken zu machen... die nächste wird dann bestimmt wieder besser :)

  • @Juliwwa

    Meintest du jetzt aktuell die Klausur im Strafvollstreckungsrecht?
    Macht dir keine Sorgen. Uns wurde mal gesagt, erste Personalgespräche gibt es frühestens im März, bis dahin sind dann 4 Klausuren geschrieben und du hattest genug Gelegenheit zu zeigen, dass es nur ein Ausrutscher war (und so wie ich es mitbekommen habe gab es bei Strafvollstreckung viele Ausrutscher :D).

  • Nein ich mein die ZPO Klausur , wir haben die noch nicht zurückbekommen. Personalgespräche ? Das haben wir noch nicht gesagt bekommen, dass überhaupt welche stattfinden. Aus welchen Anlass werden diese dann geführt ?

  • Bei uns gabs in Studium I überhaupt keine Gespräche.. die Koblenzer waren da immer seeeehr nachlässig. in Zweibrücken lief das ganze anders. Es erste mal tauchte bei uns dann es erste mal welche vom OLG auf, und da wurde nur en gruppengespräch geführt. Zweibrücken hat Studium I und II Einzelgespräche geführt. Das fällt dann wohl unter Personalgespräch ^^ Wie das die anderen OLG's gemacht haben, kann ich mich leider nicht mehr erinnern :D

  • Also, meines Wissens fanden letztes Jahr Personalgespräche von jedem OLG (außer KA :gruebel:) statt.

    Sinn und Zweck ist es, herauszufinden, wie Du stehst, ob es Dir Spaß macht und ob Du Dich wohlfühlst und ggfs. ein Tritt auf die Füße ;)

    Es grüßt,
    der Nussknacker

  • Hallo,

    also ich kann mich bisher in meiner Laufbahn noch an niemanden erinnern, der irgendwie "zu oft" durchgefallen wäre. Mach dir einfach weniger Gedanken darüber, du wirst das Alles schon richtig gut meistern.

  • Naja, was ja klar ist.... Der Schnitt von 3,6 Punkten muss erreicht werden... Aber das steht ja auch in der Prüfungsordnung...

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