qualifizierte Klausel ?

  • Hallo zusammen,

    ein Thema, mit dem ich immer mal wieder Schwierigkeiten habe.

    ich bin mir nicht sicher, ob es sich bei folgender Formulierung im Vergleich um eine Klausel nach § 726 ZPO handeln würde:

    "Die Beklagte zahlt an den Kläger ....... EUR Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs ........., FahrgestellNr......... . "

    In der Rückübereignung steckt ja durchaus eine Willenserklärung auf Beklagtenseite. Nur ist das tatsächlich auch die dem Schuldner obliegende Leistung, oder allein die Zahlung des Geldes ????

    Für eine schlaue Antwort wäre ich riesig dankbar :)

    lg

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