Vertretungsnachweis auf niederländisch

  • Hallo,

    aufgrund einer Zwischenverfügung hat mir ein Notar einen Vertretungsnachweis eingreicht. Dieser Nachweis ist allerdings auf niederländisch.
    Kann ich vom Notar verlangen, dass er mir eine Übersetzung einreicht oder muss ich mir den Nachweis selber übersetzen?

  • Dito

    Außerdem ist die Übersetzung nicht (nur) für dich, sondern auch für einsichtnehmende Personen, da die Vertretungsbescheinigung als Eintragungsgrundlage mit freigegeben wird.

  • Vielen Dank!

    Ich dachte es mir fast schon, war mir aber nicht sicher, ob man nicht von mir verlangen/erwarten würde, dass ich mir das selber übersetze.

  • Ich fand die holländischen Registerauszüge recht übersichtlich und habe eigentlich immer selbst übersetzt.
    Ich habe sie auch nicht als Eintragungsgrundlage gesehen, sondern nur als zusätzlichen Nachweis und daher nicht freigegegeben.

  • Mir hat man jetzt auch gesagt, dass man an unserem Gericht von den niederländischen Registerauszügen keine Übersetzung verlangt. Es wäre zwar richtig, aber man macht das nicht, weil man hier wohl sehr viel mit Niederländern zu tun hat. Bei allen anderen Sprachen wäre aber eine Übersetzung anzufordern.

  • ... Es wäre zwar richtig, aber man macht das nicht, weil man hier wohl sehr viel mit Niederländern zu tun hat. Bei allen anderen Sprachen wäre aber eine Übersetzung anzufordern.

    Eine rechtlich haltbare Begründung ist das aber nicht.

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