Goldmark: Wie ist der Umrechnungskurs in DM oder Euro ?

  • In einem Teilungsversteigerungsverfahren bleiben mehere Grundschulden und Hypotheken in Goldmark aus der Zeit von 1926 - 1930 bestehen. Einen Umrechnungskurs konnte ich für die Altbundesänder trotz umfassender Suche nicht finden. Die Umrechnungskurse in DDR-Mark oder von Reichsmark in DM interessieren mich nicht. Selbst die für zwei Grundpfandrechte im Grundbuch eingetragene Gläubigerbank, die im übrigen erklärt hat, bereits in den 60 er Jahren Löschungsbewilligung erteilt zu haben, konnte mir nicht helfen. Kann mir hier jemand helfen ?

  • Ich habe eine Fundstelle bei

    http://de.wikipedia.org/wiki/Goldmark

    gefunden.

    Umrechnungshinweise (Kaufkraft) laut Hamburger Staatsarchiv und Statistischem Bundesamt (Quelle Fredrik Matthaei[1]:(

    • 1 Goldmark (1873–1899) = 9,86 Euro
    • 1 Goldmark (1900–1912) = 5,17 Euro
    • 1 Goldmark (1913/14) = 4,87 Euro
    • 1 Papiermark (1915) = 3,73 Euro
  • Zuerst einmal vielen Dank für die zahlreichen Verweise.

    Für meinen Fall (also eine Eintragung in Goldmark nach dem Inflationsschnitt von 1923) finde ich darin mehrfach die Behauptung, dass Goldmark wie Reichsmark im Verhältnis 10 zu 1 in DM umzurechnen ist.

    Dies ist schon einmal ein Ergebnis. Noch besser gefallen würde es mir aber, wenn es eine richtige Fundstelle, wie z. B. ein Gesetz oder eine obergerichtliche Entscheidung gäbe.

  • Ich kann hier an die Bundesbank verweisen. Die geben gut und gute Informationen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Super !! Vielen Dank an 45 !!

    In diesem Gesetz ist bestimmt, dass Goldmark wie Reichsmark ist und dass diese im Verhältnis 10 zu 1 in DM umzurechnen ist.

  • Kurze Frage: Gilt §§ 13 Abs. 3, 16 UmwstG (Gesetz vom 20. Juni 1948 (WiGBl 1948, Beilage Nr 5, 13), zuletzt durch Artikel 9 Nummer 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1857 geändert) bzgl. Umrechnung Goldmark in DM mit 10:1 auch für Grundbücher, die in den neuen Bundesländern belegen sind?

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Nein.

    "WiGBl" ist das Gesetzblatt für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet = Bi-, später Trizone.

  • Okay. Habs gefunden:

    Auf dem Gebiet der neuen Bundesländer müssten es 2 Goldmark = 1 DM sein.

    Siehe DNotI-Report 3/1993

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

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