Betreuungsgutachten durch Betreuer angefordert

  • Hallo,

    mal ne "Anfängerfrage" (Suchfunktion hat mir leider nichts gebracht) und ich bin völlig konfus heute :oops:

    Also:
    Bestellt wurde Frau A vom Betreuungsverein ausschließlich für GELD & RAB.

    Nun fordert Herr B als Betreuungsassistent des selben Betreuungsvereins das Betreuungsgutachten an.

    Fragen:
    1) Kann man das (obwohl keine Gesundheitssorge besteht) so einfach übersenden?
    2) wenn ja, auch an Herrn B, oder müsste das Frau A anfordern?

    Vielen Dank!

  • Wieso bist Du damit befasst ?
    Das Begehren des (Vereins-)Betreuers fällt unter § 13 FamFG.
    Und hierüber hat der Richter zu entscheiden !

    Im übrigen halte ich es für unerheblich bei der Entscheidung hierüber , welchen Aufgabenkreis der Betreuer hat.
    In jedem Fall ist es für den Betreuer angezeigt, zu erfahren, auf welches Krankheitsbild er sich bei dem Betreuten einstellen muss.
    Die Gründe des Bestellungsbeschlusses sind da meist nicht ergiebig genug.

  • Wieso bist Du damit befasst ?
    Das Begehren des (Vereins-)Betreuers fällt unter § 13 FamFG.
    Und hierüber hat der Richter zu entscheiden !

    Im übrigen halte ich es für unerheblich bei der Entscheidung hierüber , welchen Aufgabenkreis der Betreuer hat.
    In jedem Fall ist es für den Betreuer angezeigt, zu erfahren, auf welches Krankheitsbild er sich bei dem Betreuten einstellen muss.
    Die Gründe des Bestellungsbeschlusses sind da meist nicht ergiebig genug.


    :daumenrau

  • Die Gewährung von Akteneinsicht an Beteiligte (Betreuer/Betreuter/deren Anwälte) nehm ich mir aufgrund der grundsätzlichen Übertragung vorbehaltlich einzelner Richtertätigkeiten einfach mal raus.

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