Festsetzung Kosten Verwarnungsgeld, wenn günstiger als ordnungsgem. Parkschein?

  • Also ich geb´s auf!:aufgeb::flucht:

  • Von mir kriegst du ein NEIN!

  • Ihr habt mich überzeugt (insbesondere Bolleff mit seiner umfassenden Argumentation):oops:. Auch von mir wird kein Verwarngeld festgesetzt.
    Von einem belegten, nach den AGB der öffentlichen Verkehrsbetriebe gezahlten erhöhten Beförderungsentgelt würde ich hingegen den regulären Fahrpreis anerkennnen. Doch das war hier nicht der Gegenstand der Ausgangsfrage.

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