Guten Morgen!
Bei mir ist eine Beschwerde gegen meine Zwischenverfügung ins Haus geflattert.
Und zwar:
Es wurde ein Antrag auf Löschung einer Rückauflassungsvormerkung gestellt. Für den Berechtigten hat ein Bevollmächtigter gehandelt.
Die Vollmacht enthält die Einschränkung, dass der Wert des Geschäfts 500.000 EUR nicht übersteigen darf.
Mir liegt gleichzeitig ein Kaufvertrag vor, in dem das Grundstück für 519.000 EUR veräußert wird.
Ich habe per Zwischenverfügung eine Genehmigung des Berechtigten angefordert, da das Geschäft 500.000 EUR übersteigt. Ist das haltbar?
Die Begründung des Notars stützt sich darauf, dass lediglich der Wert des unbebauten Grundstücks zu Grunde gelegt werden darf, da der Rückauflassungsvormerkung eine Bauverpflichtung zu Grunde liegt. Die Bauverpflichtung wurde erfüllt.
Hmmh......ich habe schon viel geStöbert (- ha - ha - ich freu mich gerade über meinen Wortwitz... ), aber ich kann nicht wirklich etwas hilfreiches finden.
Kann jemand helfen?
Schöne Grüße