Ausschluss der Übertragbarkeit einer bpD gem. § 1092 III BGB

  • Hallo an alle Interessierten,
    es sollen beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (Stromleitungsrechte) für juristische Personen eingetragen werden, die nach § 1092 Abs. 3 BGB übertragbar sind. Gem. Eintragungsbewilligung wird die Anwendung von § 1092 Abs. 3 BGB ausgeschlossen. Dazu findet sich leider nichts in den Kommentaren. Ist die gesetzliche Bestimmung abbedingbar und muss dies direkt in das Grundbuch eingetragen werden. Generell ist die Übertragbarkeit von Ansprüchen und Rechten ja abbedingbar. Hier haben wir allerdings eine ausdrückliche gesetzliche Regelung ohne Einschränkung. In § 1059 a BGB, § 1092 II BGB ist ein Ausschluss ausdrücklich nur bei der Gesamtrechtsnachfolge vorgesehen;in Abs. III aber auf eine entsprechende Regelung verzichtet. Für eine Unterstützung jeder Form danke ich Euch!

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