Es besteht Wohnungseigentum an dem rechtlich einen Grundstück, bestehend aus
Flur 1 Nr. 1 = 12.000 qm (landwirtschaftliches Grundstück mit Haus) und
Flur 1 Nr. 2 = 1.000 qm.
Wohnungseigentümer A = 4/10
Wohnungseigentümer B = 6/10
Das Wohnungseigentum wird aufgehoben und das Grundstück real geteilt.
A erhält Grundstück Flur 1 Nr. 1 = 12.000 qm und B erhält Grundstück Flur 1 Nr. 2 = 1.000 qm.
Auflassungen sind ok
Bedarf es für die Veräußerung des 6/10 Anteils an dem Grundstück Flur 1 Nr. 1 der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz???