Hallo :),
ich hab mal wieder eine ganz tolle Sache, wo mir der Kommentar nicht wirklich weiter hilft.
Noch vor meiner Zeit hier wurde ein HL - Antrag nach § 10 GBBerG angenommen. Die Einzahlung erfolgte.
Heute rief dann ein schlaues Wesen an und teilte mit, dass der hinterlegte Betrag zu hoch sei. Man hätte noch mal durchgerechnet und einen Rechenfehler entdeckt.
In der Tat wurde bei der Umrechnung durch den HL - Vertreter die Division von 2 vergessen. Keiner (Hinterleger, Vertreter, RPfl) haben es bemerkt. Nun sind knapp 700 EUR mehr in der Kasse.
Jetzt stellt sich die Frage, ob der Differenzbetrag (natürlich auf Antrag) an den Hinterleger zurückgezahlt werden kann.
Auch wenn es mit ein Fehler des Gerichts war, finde ich keine wirkliche Grundlage für eine Rückzahlung, da der Hinterleger bzw. sein Vertreter mit Unterschrift die Richtigkeit des Antrags bezeugt.
Zudem müssen die Angaben durch die Antragsteller ja nur glaubhaft vorgetragen werden und nicht mal unbedingt belegt. D. h. theoretisch wüsste ich ja gar nicht, ob die Beträge korrekt sind, wenn die nicht den GB Auszug vorgelegt hätten.
Das ganze ist sehr misslich. Ich hoffe einer von Euch kann helfen.
Danke!