Antrag Verbraucherinsolvenz Schuldenbereinigungsplan

  • ich hab mal eine Frage zum Verbraucherinsolvenzverfahren

    - mal angenommen Schuldner S hat 5 Gläubiger, davon sind 2 Gläubiger durch eine Grundschuld gesichert - nun soll per Anlage 7A ergänzt durch 7B ein Schuldenbereinigungsplan vorgeschlagen werden - zB. könnte man anbieten für 6 Jahre jeden Monat 200 € an alle Schuldner entsprechend ihres Anteils an der Gesamtverschuldung zu zahlen - dann aber besteht das Problem, dass die gesicherten Gläubiger doppel abgesichert wären (Quote + Verwertung Sicherheit), d.h. die übrigen 3 Gläubiger würden wohl nicht zustimmen - könnte man die gesicherten Gläubiger mglw. auch ganz aus dem Plan nehmen bzw. die Rate an diese auf Null setzen und unter Anlage 7B darauf hinweisen, dass die Sicherheiten vom Plan nicht berührt werden ??? (andere Varianten ?)

  • ME müsstest Du den (geschätzen) Ausfall der gesicherten Gläubiger als Grundlage der Forderungen nehmen, auf die es dann zu verteilen gilt.

    Schöner Kampf gegen die Windmühlen und Glückwunsch, wenn Du es hinbekommst.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ganz rausnehmen aus dem Plan geht nicht, und in 7B müssten Regelungen zur Sicherheit (Grundschuld) getroffen werden.
    Ob eine Ausfallforderung zu berechnen und mit einer Quote zu berücksichtigen ist, hängt zum einen vom Verhältnis von Verkehrswert und Restschuld und zum andern vom vorrangigen Ziel der Verhandlungen ab. Es macht einen Unterschied, ob der Schuldner z.B. die selbstbewohnte Immobilie behalten will oder eine Verwertung ohnehin erfolgen soll/muss.

  • Danke für die schnelle Antwort - mal angenommen, man kann davon ausgehen, dass die gesicherten Gläubiger nicht ausfallen werden, d.h. durch verwertung voll befriedigt werden könnten - könnte man dann die gesicherten Gläubiger mglw. auch ganz aus dem Plan nehmen bzw. die Rate an diese auf Null setzen und unter Anlage 7B darauf hinweisen, dass die Sicherheiten vom Plan nicht berührt werden ??? (andere Varianten ?)

  • In einem ähnlichen Fall habe ich die Forderungen der Grundpfandgläubiger aus dem Plan genommen und in 7 B eine Regelung angeführt, dass im Falle der Nicht-Vollständigen-Befriedigung durch die ZV die Gläubiger nachträglich in den Plan aufgenommen werden.
    Nachweis des Grundstückswertes beigefügt und an alle Gläubiger versandt. Zustimmungsfähig waren ja nur die nicht besicherten Gläubiger.
    Weiter habe ich eine Neuberechnung der Quote nur bei Restforderungen von mehr als 10.000 € von den besicherten Gläubigern beschränken lassen.
    Hat alles gut funktioniert.

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