Ich wollte nur berichten, was die meine Ergänzungspflegerin zu meiner Nachfrage zur rechtlichen Schwierigkeit geantwortet hat:
"Eine Reduzierung des Stundensatzes ist nicht vorzunehmen. De Angelegenheit war zunächst sehr unübersichtlich und mit einem nicht unerheblichen Haftungsrisiko für die unterzeichnende Rechtsanwältin verbunden. Auch die Bedeutung für die Kinder ist ein Kriterium für die Bemessung des Stundensatzes. Aus unserer Sicht ist daher befremdlich, dass das Gericht bei der unterzeichnenden Rechtsanwältin einen anderen Stundensatz als angemessen ansieht, als bei dem Kollegen T. (Nachlasspfleger), dessen Kostenrechnung ohne Beanstandung anerkannt worden war.
Offenbar existieren nach Ansicht des Gerichts Anwälte "erster" und " zweiter" Klasse.
Aus diesem Grunde dürfen wir nochmals darum bitte, umgehend über unseren Kostenantrag zu entscheiden. Erst im Anschluss kann eine Schlussrechnung vorgenommen und die Unterlagen der Kindesmutter ausgehändigt werden.
Unabhängig von der vorliegenden Angelegenheit möchten wir noch deutlich darauf hinweisen, dass wir künftig in vergleichbaren Angelegenheiten nur dann zur Verfügung stehen, wenn die Bezahlung zu einem angemessenen Stundensatz sichergestellt ist. ...."
Ich habe vor, in einem Schreiben an die Ergänzungspflegerin nochmal klarzustellen, dass es beim hiesigen Gericht keine 2-Klassenanwälte gibt und sich der Stundensatz stattdessen aus der rechtlichen Schwierigkeit der Angelegenheit für den Ergänzungs- bzw. Nachlasspfleger ergibt. Weiterhin möchte ich ihr mitteilen, dass die rechtliche Schwierigkeit für die Erlangung des Höchststundensatz beim Nachlasspfleger ohne weiteres festgestellt werden konnte, bei der Ergänzungspflegerin bislang nicht ganz ersichtlich ist.
Zudem möchte ich die Mutter zum Vergütungsantrag anhören und ihr mein Schreiben an die Ergänzungspflegerin z.Kt. beifügen.
Ich habe auch nochmal Rücksprache mit der Kollegin vom Nachlassgericht gehalten. Diese ist ebenfalls der Meinung, dass der Ergänzungspflegerin nicht der gleiche Stundensatz wie dem Nachlasspfleger zusteht. Der Nachlasspfleger musste sich unter anderem um Waffen kümmern und Beteiligungen an versch. Unternehmen abwickeln. Die Nachlasssache war extrem vielschichtig und kompliziert, so dass das Nachlassgericht einen spezialisierten und nicht ortsansässigen Nachlasspfleger auswählte.
Habt ihr noch Anmerkungen zu der Sache?