Hallo, ohne Kommentare gewälzt zu haben folgende Frage:
Beklagter trägt die Kosten des Rechtsstreits und legt sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung ein. Abschrift der Beschwerdeschrift wird dem Kläg.-Vertr. übersandt, der regt sich jedoch nicht. LG entscheidet, Beschwerde wird zurückgewiesen, Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
Der Kläg-V. möchte nun die Gebühr Nr. 3500 VV festsetzen lassen. der beklagte sagt dass nicht ersichtlich ist dass der Kläger-Vertr. hier tätig geworden ist.
Ist die Verfahrensgebühr entstanden?