Betreuung Pebb§y FamFG

  • Hallo da draußen,
    wir in unserer Abteilung sind gerade auf Spurensuche, warum wir mit unseren Betreuungszahlen nicht mehr hinkommen und jeder kurz vorm Abdrehen ist.

    Generell gilt ja (zumindest in Schleswig-Holstein)

    GA 210 FN 21 Betreuungssachen Bestand 110 Minuten

    Dabei bin ich über folgendes gestolpert.
    Im Pebb§y Endgutachten Anhang 120 (Jahr 2002) http://nrw.bdr-online.de/images/stories…120_ag_rpfl.pdf ergibt sich für Vormundschaft/Betreuung:

    F28 Betreuungssachen 139 Minuten
    F29 Vormundschafts- und Pflegschaftssachen (=Anordnung von Vormundschaft/Pflegschaft) 41 Minuten
    F30 Sonstige Verfahren des Vormundschaftsgerichts (= Adoptionsverfahren) 34 Minuten

    Im Anhang 140 dann weiter: http://nrw.bdr-online.de/images/stories…140_ag-rpfl.pdf ergibt sich für Vormundschaft/Betreuung:

    F 28
    FN 21F 29124 Minuten
    F 30

    Das würde für mich heißen, dass für das Geschäft FN 21 der Durchschnitt mit 124 Minuten errechnet wurde (aktuell auf 110 Minuten festgesetzt) für die drei Untergeschäfte.

    Wir haben nach dem FamFG aber alle unsere Vormundschaftssachen und Adoptionssachen an die F-Abteilung weggegeben, so dass wir eigentlich nur noch Betreuungssachen haben und ein paar Abwesenheitspflegschaften (hier bei uns unter X-er AZ eingetragen).

    Das hieße für mich, dass die Zahl für Betreuung zu niedrig ist, weil es ja vorher ein Durchschnitt war und die Sachen, die von geringem Minutenumfang waren weggefallen sind. Daher wären die 139 Minuten (ggf. noch mit Abschlag für die Pauschale Vergütung) doch fairer.

    Oder habe ich einen Denkfehler? Kenne mich mit Pebb§y nämlich auch sonst nicht aus...

    Danke

    2 Mal editiert, zuletzt von Schokowuppi (21. Februar 2013 um 08:42)

  • Die Pebb§y-Statistik für Betreuungssachen kennt drei Verfahrensarten, nämlich Betreuungen (XVII), Pflegschaften, Vormundschaften (VII, VIII) uns sonstigens (X, XVI). Die jeweiligen Minuten je Bestandsakte sind unter F... erfasst.
    Die Verrechnung dieser drei Zahlen ergibt die GA Zahl mit 110 Minuten. WICHTIG: Aus dem Pebb§y-Bericht ergibt sich nicht, in welchem Verhältnis zueinander die F-Nr. verrechnet wurden.


    Nach dem FamFG sind nur noch Betreuungssachen und wenige sonstige betreuungsrechtlichen Angelegenheiten dem Betreuungsgericht verblieben. Aus diesem Grund müsste die F-Zahl für Betreuungen eigentlich im wesentlichen für den Personalbedarf als Basis dienen.

  • Danke für die zumindest eine erste Antwort.

    Also müsste deiner Meinung nach auch eigentlich F 28 alleine angewandt werden jetzt aktuell?

    Hat sich denn bei jemandem nach dem FamFG was an den Zahlen geändert, oder haben alle weiterhin 110 Minuten?

    Ich habe für die Zeit nach dem FamFG lediglich von Thüringen folgendes im Internet gefunden (bei denen stehen aber auch 110 Minuten) http://www.thueringen.de/imperia/md/con…/rpfl_am_ag.pdf
    "Kommissionsbeschluss vom 11.11.08 - Umbenennung des Geschäfts. Auch die Vormundschaften nach dem FamFG werden vorerst weiter bei den Geschäften GA 210 und MA 070 bewertet. Die Bezugsgrößen beider Geschäfte sind um die künftig über die F-Statistik erfassten bei den Familiengerichten anhängigen Vormundschaften und Pflegschaften zu erweitern. Nach Abwicklung der „Altverfahren“ bei den Vormundschaftsgerichten können die Vormundschaften und Pflegschaften bei den Familiengerichten mit den bei der Erhebung festgestellten Basiszahlen von 41 Minuten (F 29, FN 21, GA 210) bzw.von 130 Minuten (MA 070) bewertet werden. :gruebel:

    Kommissionsbeschluss vom 11.11.08 - Die Kommission ist der Auffassung, dass die mit dem 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz verbundene Entlastung der Rpfl. im Bereich der Vergütungsfestsetzung durch den im September 2005 festgestellten Abschlag in Höhe von 10 % zutreffend abgebildet wird."

  • Da wirst Du in Deiner Landestabelle nachsehen müssen. Die Zahlen anderer Länder sind für Deine Zuweisung irrelevant.

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  • Ich suche einen früheren Betrag, in dem erklärt wurde, weshalb die Zahlen von ca. 120 Min/Fall auf ca. 90 Min/Falls reduziert wurden, finde diesen aber nicht mehr. So weit ich mich erinnere, wurde dies damit begründet, weil in einigen Ländern die Rechnungslegung auf Prüfungsbeamte übertragen wurde.

  • Nö, das liegt schlicht an der Pebb§y-Neuerhebung, die schlechtere Basiszahlen erbrachte. Ob das (allein) auf Prüfungsbeamte zurückzuführen ist? Zumindest weiß ich jetzt, wonach Du suchst.:cool: Wenn es mir über den Weg laufen sollte, weise ich Dich drauf hin.

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  • Ich zitiere mal das Justizministerium Nds (andere JM ähnlich):
    Als Nicht-Ziele von PEBB§Y sind daher festzuhalten:

    • PEBB§Y ist ein Personalbedarfsberechnungssystem auf empirischer Basis. Es kann keine Aussagen über den künftigen Personalbedarf aufgrund neuer Gesetze bzw. neuer Organisationsabläufe und IT-Strukturen treffen.
    • Der Zweck von PEBB§Y liegt nicht in der behördeninternen Geschäftsverteilung. Die Ergebnisse der Personalbedarfsberechnung nach PEBB§Y können daher nicht die Verpflichtung der Präsidien und Behördenleitungen ersetzen, alle Geschäfte nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der einzelnen Personen zu verteilen.
    • PEBB§Y kann nicht alle länderspezifischen Organisationsformen berücksichtigen.
    • PEBB§Y ist kein System für ein bundesweites Benchmarking.

    Das bedeutet: Keine Zahlen von Pebb§y sind für die Zuweisung der Aufgaben an einen Rechtspfleger relevant. Da die Behördenleitung ja eine Heidenarbeit darauf verwendet die Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Rechtspflegers festzustellen und diesem individuell danach Arbeit zuzuweisen... Und daher auch das Recht hatte zu sagen: ja, die Pebb§y-Zahlen sind andere geworden, aber die Geschäftsverteilung bleibt wie sie ist da eine tatsächliche Belastungsänderung nicht zu erwarten ist.

    Wie viele Behördenleitungen sich daran halten und den Mumm haben eigene Geschäftsverteilung auch zu vertreten? Da einerseits keine Strafe für Mißbrauch der Pebb§y Zahlen festgelegt wurde und andererseits die Verteilung nach Pebb§y (aufs Komma genau) total einfach ist und die Arbeitsbelastung betreffend die Geschäftsverteilung drastisch reduziert- wohl kaum eine. (Auch meine nicht)

  • Die110 Minuten pro Fall sind vermutlich der alte Pebb§y-Wert. 2014 gab es eineneue Pebb§y-Erhebung und seither sind es dann wohl diese 89 Minuten.

    Der BDR Baden-Württemberg hat diesen Schwund in mehreren Gesprächen mitdem Justizministerium und den Landtagsfraktionen angesprochen. Insbesondereweil die Bearbeitung von Betreuungssachen zwischen den Ländern wohl ziemlichdifferiert. Wir sind hier das "Opfer" von Outsourcingpraktikengeworden, weil in anderen Ländern die Prüfung der Rechnungslegung wohl imgroßen Umfang fremd vergeben wird. Das kostet dann Geld aber eben halt keineArbeitszeit, die bei der Pebb§y-Erhebung eigentlich ermittelt werden sollte.

    Der Aufgabenzuschnitt der Bezirksnotare in Betreuungssachen ist natürlichaufgrund der (teilweisen) Wahrnehmung von richterlichen Aufgaben ein andererals derjenige der Rechtspfleger. Für die Bearbeitung von Richtersachen gibt esaber doch auch ein Pebb§y-Pensum. Dann muss man halt getrennt zählen, was m.E.sowieso der Fall ist.

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?69349-Notariatsreform-in-Baden-Württemberg/page139

    Notariatsreform Tommy #2780

  • Die110 Minuten pro Fall sind vermutlich der alte Pebb§y-Wert. 2014 gab es eineneue Pebb§y-Erhebung und seither sind es dann wohl diese 89 Minuten.

    Der BDR Baden-Württemberg hat diesen Schwund in mehreren Gesprächen mitdem Justizministerium und den Landtagsfraktionen angesprochen. Insbesondereweil die Bearbeitung von Betreuungssachen zwischen den Ländern wohl ziemlichdifferiert. Wir sind hier das "Opfer" von Outsourcingpraktikengeworden, weil in anderen Ländern die Prüfung der Rechnungslegung wohl imgroßen Umfang fremd vergeben wird. ....


    Ja, in welchem Bundesland denn? :gruebel:

    Im hiesigen jedenfalls nicht. Und anhand vieler im Laufe eines Jahrzehnts übernommener Akten auch aus anderen Bundesländern habe ich dergleichen ebenfalls nicht feststellen können.

    Die Problemstellen liegen ggf. woanders. Es soll wohl Gegenden geben, in denen vom Vereinsbetreuer nach Tod des Betroffenen (ohne Entlastung durch Erben) oder nach dem Wechsel des Vereinsbetreuers keine Schlussrechnungslegung gefordert wird. Das erspart dann schon Arbeit, wenn man z. B. 10 Jahre nicht prüfen muss.
    Auch bei nicht befreiten Angehörigen von Betreuten mit weniger Vermögen sind manche Gerichte anscheinend nicht so kleinlich, was die jährliche Rechnungslegung betrifft.

  • Ich zitiere mal das Justizministerium Nds (andere JM ähnlich):
    Als Nicht-Ziele von PEBB§Y sind daher festzuhalten:

    • PEBB§Y ist ein Personalbedarfsberechnungssystem auf empirischer Basis. Es kann keine Aussagen über den künftigen Personalbedarf aufgrund neuer Gesetze bzw. neuer Organisationsabläufe und IT-Strukturen treffen.
    • Der Zweck von PEBB§Y liegt nicht in der behördeninternen Geschäftsverteilung. Die Ergebnisse der Personalbedarfsberechnung nach PEBB§Y können daher nicht die Verpflichtung der Präsidien und Behördenleitungen ersetzen, alle Geschäfte nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der einzelnen Personen zu verteilen.
    • PEBB§Y kann nicht alle länderspezifischen Organisationsformen berücksichtigen.
    • PEBB§Y ist kein System für ein bundesweites Benchmarking.

    Das bedeutet: Keine Zahlen von Pebb§y sind für die Zuweisung der Aufgaben an einen Rechtspfleger relevant. Da die Behördenleitung ja eine Heidenarbeit darauf verwendet die Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Rechtspflegers festzustellen und diesem individuell danach Arbeit zuzuweisen... Und daher auch das Recht hatte zu sagen: ja, die Pebb§y-Zahlen sind andere geworden, aber die Geschäftsverteilung bleibt wie sie ist da eine tatsächliche Belastungsänderung nicht zu erwarten ist.

    Wie viele Behördenleitungen sich daran halten und den Mumm haben eigene Geschäftsverteilung auch zu vertreten? Da einerseits keine Strafe für Mißbrauch der Pebb§y Zahlen festgelegt wurde und andererseits die Verteilung nach Pebb§y (aufs Komma genau) total einfach ist und die Arbeitsbelastung betreffend die Geschäftsverteilung drastisch reduziert- wohl kaum eine. (Auch meine nicht)

    :confused:Was willst Du mir damit sagen? Du rennst offene Türen ein...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Inwieweit die Prüfung der Rechnungslegung fremd vergeben wird, kann ich nicht beurteilen, in einigen Bundesländern wird sie GAR NICHT GEMACHT, weil bei (angeblich) vermögenslosen Betroffenen ohne Rechtsgrundlage von der Einreichung der Rechnungslegung abgesehen wird :(

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