Hallo da draußen,
wir in unserer Abteilung sind gerade auf Spurensuche, warum wir mit unseren Betreuungszahlen nicht mehr hinkommen und jeder kurz vorm Abdrehen ist.
Generell gilt ja (zumindest in Schleswig-Holstein)
GA 210 FN 21 Betreuungssachen Bestand 110 Minuten
Dabei bin ich über folgendes gestolpert.
Im Pebb§y Endgutachten Anhang 120 (Jahr 2002) http://nrw.bdr-online.de/images/stories…120_ag_rpfl.pdf ergibt sich für Vormundschaft/Betreuung:
F28 Betreuungssachen 139 Minuten
F29 Vormundschafts- und Pflegschaftssachen (=Anordnung von Vormundschaft/Pflegschaft) 41 Minuten
F30 Sonstige Verfahren des Vormundschaftsgerichts (= Adoptionsverfahren) 34 Minuten
Im Anhang 140 dann weiter: http://nrw.bdr-online.de/images/stories…140_ag-rpfl.pdf ergibt sich für Vormundschaft/Betreuung:
F 28 | ||
FN 21 | F 29 | 124 Minuten |
F 30 |
Das würde für mich heißen, dass für das Geschäft FN 21 der Durchschnitt mit 124 Minuten errechnet wurde (aktuell auf 110 Minuten festgesetzt) für die drei Untergeschäfte.
Wir haben nach dem FamFG aber alle unsere Vormundschaftssachen und Adoptionssachen an die F-Abteilung weggegeben, so dass wir eigentlich nur noch Betreuungssachen haben und ein paar Abwesenheitspflegschaften (hier bei uns unter X-er AZ eingetragen).
Das hieße für mich, dass die Zahl für Betreuung zu niedrig ist, weil es ja vorher ein Durchschnitt war und die Sachen, die von geringem Minutenumfang waren weggefallen sind. Daher wären die 139 Minuten (ggf. noch mit Abschlag für die Pauschale Vergütung) doch fairer.
Oder habe ich einen Denkfehler? Kenne mich mit Pebb§y nämlich auch sonst nicht aus...
Danke