Zustellung nach Peru

  • Die Frage hört sich vielleicht blöd an, ich weiß aber nicht wie ich konkret vorgehen soll.
    Zuzustellen sind in Zivilsachen in Peru ein Beschluss und die Antragsschrift.
    Zustellungsantrag und zuzustellende Schrifstücke müssen miteinander verbunden sein und die einzelnen Blätter in spanischer Sprache durchnummeriert sein.
    Neben der Seitenzahl z. B. 1 in arabischer Sprache muss in spanischer Sprache die Seite ausgeschrieben werden.
    Alles muss dreifach übermittelt werden.
    Wie gehe ich jetzt vor?
    Das zweitige Ersuchen von 1 bis 6 durchnummerieren, den dreiseitigen Antrag dann von 7 bis 15, den Beschluss mit 16 - der ist aber doppelseitig - und die Übersetzungen, wenn sie denn z.B. den gleichen Umfang haben von 17 -32 und dann alles zusammen tackern falls dies noch geht?
    Oder Ersuchen von mit 1 und 2, die Übersetzung mit 3 und 4, den Antrag mit 5 - 7 die Übersetzung mit 8 bis 10, den Beschluss mit 11 und die Übersetzung mit 12 und dann die Zweitstücke entsprechend weiter und die Drittstücke ebenfalls?

  • Die Zustellung erfolgt gem. Länderteil der ZRHO im sog. "vertraglosen Rechtshilfeverkehr".
    Für den Zustellungsantrag ist insbes. die Vorschrift des 51 III ZRHO zu beachten.

    M. E. sind hinsichtlich der Nummerierung der Schriftstücke 2 Alternativen denkbar:

    • Die zuzustellenden Schriftstücke sind nebst Übersetzung jeweils ab Bl. 1 durchzunummerieren,
      und
      der Zustellungsantrag nebst Übersetzung ist durchzunummerieren (ab Bl. 1 .....)

    oder

    • der Zustellungsantrag nebst Übersetzung sowie die zuzustellenden Schriftstücke nebst Übersetzung sind insgesamt durchzunummerieren (ab Bl. 1 ...).

    Die Vorschrift soll m. E. nur gewährleisten, dass kein Blatt verloren gegangen ist und dass es sich bei den vorliegenden Schriftstücken jeweils um das vollständige Schriftstück handelt.

    Welche Variante gewählt wird, bleibt m. E. dem Sachbearbeiter überlassen. Eine genaue Anweisung enthält der Länderteil der ZRHO insoweit nicht.

  • Danke rolli für den Denkanstoß und für den Verweis auf § 51 III ZPO.
    Den Antrag habe ich als langjähriger Rechtshilfebearbeiter "instinktiv" bereits richtig formuliert, die Vorschrift war mir aber entfallen.

  • Hat jemand Erkenntnisse, wie lange eine Zustellung in Peru dauert?
    Das Ersuchen habe ich vor gut 6 Monaten abgesandt.
    Ist eine Erledigungserinnerung sinnvoll?

  • Jetzt ist das Ersuchen schon fast 3 Jahre unterwegs und noch immer keine Antwort.
    Die Botschaft hatte noch einmal zum Jahresende erinnert.

  • Ich würde dann dem Entscheider das jetzt mitteilen. Da kann er dann eine öffentliche Zustellung veranlassen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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