Terminsgebühr entstanden?

  • Hallo,

    wir haben einen Antrag auf Wohnungszuweisung bei Gericht gestellt. Dann erfolgte eine außergerichtliche Besprechung zwischen den RAen und den Parteien. Ziel sollte ein Vergleich sein, der jedoch nicht zustande kam. Dann wurde der ANtrag vom Gericht abgewiesen, ohne Verhandlung.

    Ist hier eine Terminsgebühr entstanden? (Wir waren nicht im schriftlichen Vorverfahren).

    Danke vorab

    Liane

  • Wennn die Besprechung tatsächlich dem Ziel diente, einen Vergleich zu schließen, ist die Terminsgebühr entstanden. Es kommt nicht darauf an, ob die Gespräche erfolgreich waren, es müssen nur beide Seiten zu Verhandlungen bereit gewesen sein.

  • Was war denn der Auftrag? Denn allein nach diesem richten sich die Gebühren und nicht nach etwaigen Verfahrensstadien.
    Hattet ihr gerichtlichen Auftrag, dann wart ihr in diesem tätig und habt aufgrund der Besprechung eine Terminsgebühr im Rahmen der Vorbem 3. Abs. 3 VV RVG verdient. Hiervon ist auszugehen nach deinen Angaben, denn sonst hätte der RA einen Antrag ohne Auftrag eingereicht...
    Hattet ihr nur außergerichtlichen Auftrag, dann gibt es eine Geschäftsgebühr, die du aufgrund der Besprechung erhöhen kannst, wenn die Voraussetzungen des § 14 RVG erfüllt sind.

    Bitte sei mir nicht böse, wenn ich frage, ob du wirklich Rechtsfachwirtin bist? Das ist Grundlagenwissen.

  • Es geht doch wohl um die Abrechnung eines Eilverfahrens :confused: und dafür sieht das nächste Kostenrechtsmodernisierungsgesetz eine entsprechende "klarstellende" Regelung vor.
    Bis dahin sei auf die streitige Rechtsprechung verwiesen, die hier schon mehrfach an anderer Stelle angesprochen worden ist - so z.B. BGH, B. v. 02.11.2011 in XII ZB 458/10.

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