Hallo zusammen!
Ich habe hier folgenden Fall:
Erblasser 2010 verstorben. Erbscheinsantrag wurde gestellt und am 18.05.2011 auch erteilt (insgesamt 13 Erben bestehend aus Sohn und Enkelkindern). Leider wurde damals übersehen, dass der antragstellende Miterbe nicht an Eides statt versichert hat, dass alle übrigen Miterben die Erbschaft angenommen haben. Nun gibt es einen Gläubiger (Pflegedienst), der alle Miterben wegen einer noch offenen Forderung angeschrieben hat. Das war Anfang diesen Jahres. Daraufhin mehrere Ebrausschlagungen, da angeblich erst jetzt Kenntnis von der Erteilung des Erbscheins erhalten und auch erst jetzt bewusst geworden, dass Erbe. Hilfsweise auch noch Anfechtung der Erbschaftsannahme, wegen wesentlicher Eigenschaft (Überschuldugn Nachlass war ncht von ausgegangen worden). Ich habe daraufhin erstmal allen miterben diese Ausschlagung zur Kenntnis- und Stellungnahme geschickt mit Hinweis, dass evtl. Einziehugn Erbschein als unrichtig. Daraufhin Reaktion: Die Ausschlagenden hätten seit Tod Kenntis und wussten auch, das Erbschein beantragt und außerdem hätten Sie auch mitgewirkt bei der Urkundenbeschaffung. Ich bin jetzt unsicher, wie ich weiter vorgehen muss. Ich denke, dass die Erben schon gewusst haben, dass ein Erbschein beantragt wird und nach meinen Recherchen, kann man bei gesetzlicher Erbfolge auch davon ausgehen, dass Erben von ihrer Erbenstellung mit Kenntnis vom Tod auch Kenntnis erhalten. Hier waren alle auf der Beerdigung... Anfechtung könnte hier evt. greifen, da mir aus dem ebenfalls meiner Zuständigkeit unterliegenden Betreuungsverfahren (juhu!) des einen Miterben bekannt ist, dass zunächst angenommen wurde, dass eine LV der Verstorbenen in den Nachlass fällt (Wert: 30.000,- €). Dies war dann aber nicht der Fall, sondern es bestand hier ein Vertrag zugunsten Dritter. Diese Information wird jedoch von keinem Anfechtenden vorgebracht, sondern lediglich, dass sich nicht vorgestellt werden konnte, dass die Erblasserin Schulden hinterlässt, da immer alles Finanzielle von ihr aufs Beste geregelt wurde. Zeitpunkt Kenntnis Anfechtungsgrund wurde natürlich nicht genannt. Ich wollte jetzt die Stellungnahmen zu den Ausschlagungen wiederum an alle miterben senden mit dem Hinweis, dass davon ausgegangen wird, dass Erbenstellung bekannt war und daher Ausschlagungsfrist bereits abgelaufen. Die Anfechtung würe ich mir dann näher erläutern lassen (Zeitpunkt etc.):
Kann mir irgendjemand einen Rat geben??? Ach ja, und eine Miterbin ficht die Erbschaftsannahme und auch evtl. Handlungen an, die ihr als Erbschaftsannahme ausgelegt werden könnten...diese hat nämlich auch bereits Nachlassinsolvenzverfahren beantragt...!!!
Danke bereits im Voraus!:)