Hallöchen,
ich brauche mal wieder Hilfe.
Hab einen KFA, den ich dem RA des Klägers geschickt habe zur Anhörung. Der sagt, es besteht kein Kontakt mehr zum Mandanten, eine aktuelle Adresse läge auch nicht vor.
Stört mich das überhaupt? Denn nach § 172 ZPO kann ich doch an den RA zustellen, was der dann macht, kann mir doch egal sein, oder? Oder muss mir der Beklagte eine zustellfähige Anschrift mitteilen?
Schlauch geh weg