Formwechselnde Umwandlung

  • Guten Morgen,
    mal eine praktische Frage: Beantragt ist hier die Berichtigung des GB hinsichtlich der Eigentümerbezeichnung. Die Eigentümerin (=GmbH) ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung (=vormals AG).
    Es gibt in Solum-Star einen Baustein für eine Firmenberichtigung (= in Spalte 2). Kann man diesen auch bei formwechselnder Umwandlung nehmen, oder wird die Eigentümerin komplett neu vorgetragen und in Spalte 4 dann "Formwechselnde Umwandlung gemäß Handelsregister-auszug vom ...?
    Danke euch!

  • Ähnlich wie bei der Namensberichtigung wird in Spalte 2 vermerkt "Die Bezeichnung der Eigentümerin lautet infolge formwechselnder Umwandlung nun ....; gemäß ...; eingetragen am ..." (so auch laut Hügel). Kein Neuvortrag, weil der Eigentümer, wie bei der Namensberichtigung, nicht wechselt.

  • Handelt es sich um eine formwechselnde Umwandlung, die ich berichtigend ohne UB eintragen kann?

    Im Grundbuch eignetragen ist die A GmbH. Nun soll ich die A SE eintragen.
    Laut HR wurde die A GmbH zunächst formwechslend umgewandelt in die A AG.
    Im HR der A AG ist eingetragen die formwechselnde Umwandlung in die A SE unter Verschmelzung durch Aufnahme mit der B AG.
    Im HR der A SE ist eingetragen, dass diese entstanden ist durch die Verschmelzung mit der B AG als übertragende Rechtsträgerin mit der A AG als übernehmende Rechtsträgerin unter gleichzeitger Annahme der Rechtsform der SE.


  • Im HR der A SE ist eingetragen, dass diese entstanden ist durch die Verschmelzung mit der B AG als übertragende Rechtsträgerin mit der A AG als übernehmende Rechtsträgerin unter gleichzeitger Annahme der Rechtsform der SE.

    Was ist denn daran unklar?

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Diese Vermischung mit der Verschmelzung macht mich unsicher, da eine Verschmelzung kein reiner Formwechsel ist und dann auch eine UB bei Verschmelzung erforderlich ist.


    Aber doch nicht für Grundstücke des übernehmenden Rechtsträgers.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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