Hallo Zusammen,
habe folgendes Problem:
Miteigentümer zu 1/6 (nennen wir hin "X") an einem Hausgrundstück (Wert: 180.000 EUR) betreibt die Teilungsversteigerung. Eingetragene Grundpfandrechte valutieren schon lange nicht mehr.
Ein anderer Miteigentümer ("Y") ersteigert nun den Grundbesitz gegen Zahlung der Kosten (rd. 4.000 EUR).
Hat X nun nicht einen zivilrechtlichen Auseinandersetzungsanspruch gegen Y? Y behauptet "nein".
Das kann doch so nicht richtig sein?!
Bin für jeden Hinweis dankbar!!!