Hallo,
kann ich einen KFB erlassen auf Grundlage einer einstweiligen Verfügung die noch nicht zugestellt wurde?
Ich habe hier den Fall, dass der Antragsgegner im Ausland wohnhaft ist und nicht anwaltlich vertreten ist. Es wurde eine einstweilige Vfg. erlassen. Ich habe noch keinen Zustellnachweis in der Akte. Jetzt will der Antragsteller seine Kosten festgesetzt haben. Liegt auch ohne ZU der einstw. Vfg. ein zur ZV geeigneter Titel im Sinne des § 103 ZPO vor?
Danke!