Guten Abend ihr Lieben,
ich brauche wieder mal eure Hilfe. Ich habe folgenden SV zur Abrechnung:
Wir haben eine Mandantin im Verfahren gegen die UNI bei der Studienplatzvergabe vertreten. Wir haben gegen den Bescheid der UNI Widerspruch eingelegt, anschließend ein Verfahren im Wege der einstweilligen Anordnung eingeleitet, mit der Gegenseite gesprochen und telefonisch verhandelt und anschließend den Antrag zurückgenommen. Das Gericht hat den Streitwert auf 5.000 EUR festgesetzt. Der Mandantin wurde Beratungshilfe und PKH in Raten bewilligt und ich sitze nun über der Abrechnung.
Nach dem Formular/Buch muss ich 2 Rechnungen machen: eine mit PKH Vergütung und einmal die Regelvergütung?!
Ich habe
0,8 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
auf Basis des festgelegten 219 EUR aus 49 RVG angegeben und die gleichen Gebühren auf Basis der 5000 EUR aus 13, 50 RVG angegeben.
Meine Fragen:
Stimmt das so?
Wie rechne ich denn das Widerspruchsverfahren ab? 0,7 Gbeühr aus 2300 im Antrag oder ist das über die BerH abgedeckt?
Wir haben uns in der Kanzlei schon die Köpfe heiß geredet, haben aber jeweils verschiedene Lösungen - was schlecht ist, denke ich.
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG Bella