Hallo zusammen!
Ich hatte eine Teilungsversteigerung beantragt, da ich nur gegen die Ehefrau (1/2-Eigentümerin) vollstrecke.
Im Termin wurde leider kein Gebot abgegeben, weil die bestehenbleibenden Rechte zu hoch waren. Ich hatte hier bewusst selbst keine Sicherungshypothek eintragen lassen, damit das geringste Gebot nicht noch höher ausfiel.
Es besteht noch ein weiteres, zur Zeit einstweilen eingestellten Verfahren, eines anderen Gläubigers mit gesondertem Aktenzeichen.
Hier wird vom Gläubiger allerdings im Wege der Zwangsvollstreckung (keine Teilungsversteigerung) betrieben.
Besteht für mich die Möglichkeit, den Beitritt zu diesem Verfahren wegen dinglich nicht gesicherter Beträge zu beantragen, obwohl ich lediglich gegen einen Miteigentümer vollstrecke?
Bin im Moment ein wenig ratlos.