Ist eine Einstellung in anderem Bundesland möglich als wo man ausgebildet wurde?

  • Möchte mich dahingehend erkundigen. Ich denke das Ausbildungsbundesland bezahlt ja praktisch die Ausbildung. Ist es dann schwer nach den 3 Jahren in ein anderes Land zu gehen, selbst wenn es im Ausbildungsbundesland zu der Zeit Vakanzen geben würde?

  • Das ist zwar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, aber grundsätzlich kann man sagen, dass es eigentlich unmöglich ist, dass wenn das Bundesland, welches dich haben will und dein Studium finanziert hat, dich übernehmen würde. Die Bundesländer haben da so eine Absprache, dass dich dann quasi kein anderes Bundesland nehmen würde.

    Sollte es jedoch so sein, dass in dem Bundesland, wo du Studium machst, nicht genug freie Plätze seien sollten und du nicht übernommen werden kannst, nehmen dich anderen Bundesländer sehr gerne auf, weil sie so günstig sonst nie an diplomierte Rechtsplfeger rankommen.

    Wenn du deinen Fall ein wenig konkretisieren würdest, könnte man dir bestimmt eine genauere Auskunft geben :)

  • Du kannst natürlich dann auch einfach noch ein bisschen in deinem Ausbildunsbundesland bleiben und dann wechseln. Ging bei mir 3 Jahre nach der Prüfung problemlos.

  • Du kannst natürlich dann auch einfach noch ein bisschen in deinem Ausbildunsbundesland bleiben und dann wechseln. Ging bei mir 3 Jahre nach der Prüfung problemlos.

    Und auch das unterscheidet sich bei den Bundesländern vehement, daher kann ohne weiteren Sachvortrag keine wirkliche Hilfe angeboten werden.

  • Also zu Hessen kann ich (nach aktuellem Stand) sagen: Die lassen dich nicht gehen ;) Wenn du die Prüfung hier bestehst, wirst du hier übernommen. Ein Wechsel nach BaWü ginge dann nur mit Tauschpartner etc und auch dann nicht unbedingt :)

  • Nichts ist unmöglich! :D
    Also das ist echt total unterschiedlich - ich kenne sowohl Rpfl, die nach spätestens 2 - 3 Jahren mit dem entsprechenden Tauschpartner in ihr Wunschbundesland wechseln konnten, als auch die, die nach 7 -10 Jahren immernoch darauf warten in ihr Wunschbundesland zu kommen.
    Bei uns gehts nur mit Tauschpartner, der ungefähr die gleiche Qualifikation hat - natürlich nur mit Zustimmung der Behörden...

  • Was bedeutet hierbei "gleiche Qualifikation" des Tauschpartners? Gleiche Abschlussnote oder gleiche praktische Erfahrung?

  • Was bedeutet hierbei "gleiche Qualifikation" des Tauschpartners? Gleiche Abschlussnote oder gleiche praktische Erfahrung?


    Wenn zwei Dienstherren sich beim Tausch ihrer Beamten einigen wollen, dann ist jeder darauf erpicht, einen besseren für einen schlechten, einen billigeren für einen teuren und einen jüngeren für einen alten Beamten zu erhalten. Dass der Wunsch nicht auf beiden Seiten erfüllbar ist, liegt auf der Hand. Daraus ergibt sich dann der Wunsch nach adäquaten Tauschpartnern - also gleich gut (Beurteilung), gleich teuer (Besoldungsgruppe) und gleich alt (Lebensalter).

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