Zuständigkeit für Zustellung (Ersuchen)

  • Hallo Fories,

    habe einen Anordnungsbeschluss gegen zwei Angehörige der US-Streitkräfte erlassen (beide Soldaten - keine Zivilisten). Dieser ist ja nach Art. 32 NATO-Truppenstatut i.V.m. Art. 4 des "Ausführungsgesetzes" zuzustellen.

    Meine Frage lautet: Bin ich als Vollstreckungsgericht für die Zustellung zuständig oder läuft das - wie bei der Auslandszustellung - über das zuständige Landgericht?

    Danke für hilfreiche Tipps

    HuBo

    PS: Bundesland: Rheinland-Pfalz :)

  • Ich gehe davon aus, dass die Soldaten in Deutschland stationiert sind, da du Art. 32 des NATO-Truppenstatus erwähnt hast.

    Unsere Ersuchen gehen immer direkt vom zuständigen Sachbearbeiter (hier also von dir) an die zuständige Vermittlungsstelle (bei den Amerikanern kämen Rammstein und Heidelberg (hier bin ich mir nicht sicher!) in Betracht). Die bestätigt den Eingang des Ersuchens direkt zu deinem Aktenzeichen.
    Es kann natürlich sein, dass ihr gerichtsintern die Aufteilung so gestaltet habt, dass der Rechtspfleger für Auslandssachen dir das vorbereitet. Da gibt es ja die wildesten Konstruktionen ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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