Hallo Fories,
habe einen Anordnungsbeschluss gegen zwei Angehörige der US-Streitkräfte erlassen (beide Soldaten - keine Zivilisten). Dieser ist ja nach Art. 32 NATO-Truppenstatut i.V.m. Art. 4 des "Ausführungsgesetzes" zuzustellen.
Meine Frage lautet: Bin ich als Vollstreckungsgericht für die Zustellung zuständig oder läuft das - wie bei der Auslandszustellung - über das zuständige Landgericht?
Danke für hilfreiche Tipps
HuBo
PS: Bundesland: Rheinland-Pfalz