Hallo,
gegen unsere Mdten ist VB ergangen; sie haben Einspruch eingelegt. Der Gegner hat aus dem VB die ZV betrieben. Wir haben daraufhin bei Gericht den Antrag auf einstweilige Einstellung des ZV-Verfahrens gestellt.
Es erging ein Beschluss, Sicherheit musste geleistet werden. Wir haben daraufhin dieses Verfahren, also Antrag auf Hinterlegung, etc. geführt. Als die Hinterlegung erfolgt ist, wurde das ZV-Verfahren einstweilen eingestellt.
Danach erfolgte die Anspruchsbegründung und der Rest des Verfahrens.
Was kann ich für die erste Sache, also Antrag Sicherheitsleistung und Hinterlegungsverfahren abrechnen? ZV-Geb. nach 3309 oder gehört dies gar zum Verfahren?
Danke vorab
Liane