Verjährung

  • Hallo alle zusammen! Ich brauche mal dringend Hilfe bei einer Frage über die Verjährung von Gerichtskosten.

    Folgender Fall:
    Hier war ein Verfahren, bereits im Jahr 2002, anhängig über die Kraftloserklärung von mehreren Hypothekenbriefen. Bis endlich darüber entschieden worden ist dauerte es bis zum Jahre 2006. Dann erfolgte die Kostenrechnung ebenfalls im Jahre 2006. Hiergegen wurde durch den Antragsteller Erinnerung eingelegt. Der Erinnerung wurde durch den Kostenbeamten im Jahre 2007 teilweise abgeholfen und die Zustellkosten abgesetzt. Über die weiteren Punkte der Erinnerung wurde erst im Jahre 2012 entschieden.

    Gemäß § 5 GKG verjährt der Kostenanspruch 4 Jahre nach der Entscheidung. Eine Hemmung kann jedoch erfolgen durch das Einlegen eines Rechtsmittels.

    Ich würde denken, dass die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist und ich die Kosten entsprechend einfordern kann.
    Ich bin für jede Anregung dankbar.

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