Zwangsverwaltung und Insolvenz

  • Nach Anordnung der Zwangsverwaltung wird Insolvenzverfahren über Vermögen der Eigentümer eröffnet. Insolvenzverwalter gibt Immobilie nicht aus der Masse frei. Zwangsverwaltung wird durch Antragsrücknahme der Gläubigerin aufgehoben. Immobilie wurde verkauft. Wer bekommt Schlüssel für die Immobilie Eigentümer oder Insolvenzverwalter. Wer muss zustimmen, wenn Schlüssel direkt an Käufer übergeben werden soll.

  • Wenn der Insolvenzverwalter keine Freigabe erklärt hat, ist die Antwort für mich eindeutig: 2x der Verwalter.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Vom Verwalter?! Davon bin ich zumindest ausgegangen. Anders ändert es aber (erst recht) nichts an meiner Antwort.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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