[FONT=&]Hallo,
bei dem Rechtssprechungs-Thread habe ich nichts zum Urteil des EGMR vom 07.02.2013 gefunden. Dieses ist auch leider bisher nur in englischer bzw. französischer Fassung vorhanden. Hier ein Link zu beck-aktuell ([/FONT][FONT=&]http://beck-aktuell.beck.de/news/egmr-best…kinder-auf-erbe), wo der Sachverhalt kurz dargestellt wird. Meines Erachtens wird das Urteil auch Konsequenzen für Deutschland haben, da die inkonsequente Rechtsprechung des BVerfG vom 29.05.2009 bedenklich ist und wohl auch nicht mit der EMRK vereinbar ist. Interessant ist es sicherlich, wie die Nachlassgerichte mit Kenntnis dieses Urteils Erbscheine erlassen bzw. nicht erlassen. Entweder man stützt sich beharrlich auf die Rspr. des BVerfG, was die sichere Variante ist oder das Gericht sagt sich, dass der Fall des EGMR auch auf deutsche Erbfälle Anwendung finden muss, was wohl niemand machen wird. Oder man setzt das Verfahren aus, bis der Gesetzgeber oder Gerichte sich der Sache angenommen haben.
Was denkt ihr?[/FONT] Ich wünsche allen schon mal ein schönes Wochenende:)!