Doppelname Grundbucheruschen

  • Ich habe wahrscheinlich eine Recht banale Frage...

    Ersteher eines Grundstücks ist Herr Max Moritz Mustermann geworden.
    (Ohne Bindestrich zwischen Max und Moritz).

    Herr Mustermann rief nun an und erklärte, dass sein Rufname lediglich Max sei.
    Er bittet inständig darum, im Grundbuch auch nur als Max Mustermann eingetragen zu werden. In anderen Grundbüchern sei das auch der Fall.

    Auf seinem Personalausweis steht allerdings Max Moritz M.

    Nun wollte ich das Grundbuchersuchen fertigen machen und frage mich, ob ich der Bitte nachgehen kann, den Zweitnamen weg zu lassen?

  • Ohne über rechtliche Hintergründe nachzudenken: habe ich auch schon desöfteren gemacht. (und bin damit wohl nicht der Einzige)

  • Ich hätte damit auch keine Probleme.

    (Bei meiner Mutter wurde der zweite Name sogar im Personalausweis gestrichen.)

  • Ich nehme den Namen, wie er im BPA steht. Für alles andere sehe ich keinen Bedarf.
    Zumal dies zu weiteren Unklarheiten führen kann, insbesondere wenn er noch einen Bruder hat, der Moritz Max, Max Alfred oder sonstwas mit Max heißt. Kommt oft genug vor.

    Oder sonstige Namensvetter, vgl. zB Themen im ZV-Forum zur Personenidentität des Schuldners, Umzug uä.

    Auch wenn in der Grundakte zusätzlich noch der Zuschlagsbeschluss ist, wüsste ich nicht, warum ein anderer Name eigetragen werden soll. Im Auszug steht dann nur die kurze Version.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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