Kosten nach Abtrennung § 42 JGG

  • Hallo Zusammen,
    mach grade ne Kostensache in einem Strafverfahren:
    es gab zwei Angeklagte (A + B), beiden wurde je ein Pflichtverteidiger beigeordnet.
    Das Verfahren wurde jetzt bzgl. eines Angeklagten (A) gem. § 42 Abs. 3 JGG abgetrennt, wegen Wechsel des Wohnorts.
    Beide Pflichtverteidiger beantragen nun gem. § 47 RVG Festsetzung.
    Kann ich nun auch die Vergütung für den Pflichtverteidiger A bei mir festsetzen oder ist das Sache von dem neuen Gericht? Oder setze ich fest und mache ne Mitteilung an das neue Gericht? Verdient hat er ja die Gebühren auf jeden Fall.
    Hatte so einen Fall noch nicht und wieß auch nicht wo ich dazu noch suchen soll :gruebel:
    Hoffe mir kann einer helfen.

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