Hallo,
ich muss dieses Thema hier nochmal hochholen.
Es liegt ein sozialgerichtliches Verfahren vor. Beklagte ist ein Grundsicherungsamt. Beklagte verliert teilweise und es ergeht Kostenentscheidung, dass Beklagte 3/4 der Kosten zu tragen hat. Klägervertreter erhält Vergütung aus PKH. Es wird nun gegen das Grundsicherungsamt Übergang geltend gemacht.
Grundsicherungsamt legt Erinnerung* gegen den Übergang ein und begründet dies mit Konfusion. Schuldner und Gläubiger wären als Landeskasse identisch. Daran ändere auch die Tatsache verschiedener Behörden nichts. Es wird dazu der Beschluss des OLG Köln vom 11.03.2015, 17 W 263/14, ausgeführt.
*kleiner Funfact für Sozialgerichtsinsider: Erinnerung nach § 66 GKG