Ich habe mal eine interessante Frage. Ein Mandant wurde durch die STA beim Strafrichter angeklagt. Durch uns hat eine Bestellung in der Sache stattgefunden. Dann hat der Richter entschieden, dass die Anklage vor dem Jugendschöffengericht angeklagt werden muss und die Akte an die STA zurückgesandt. Durch die STA wurde die Sache dann beim Jugendschöffengericht angeklagt und es hat einen Eröffnungsbeschluss gegeben. Heute ist die Verhandlung gewesen.
Meine Abrechnung soll wie folgt aussehen.
Grundgebühr
VG Verfahren vor dem AG
VG Ermittlungsverfahren
VG Verfahren vor dem AG
TG
Wäre für ein paar Tipps dankbar