Kosten Strafsache Akte zurück zur STA

  • Ich habe mal eine interessante Frage. Ein Mandant wurde durch die STA beim Strafrichter angeklagt. Durch uns hat eine Bestellung in der Sache stattgefunden. Dann hat der Richter entschieden, dass die Anklage vor dem Jugendschöffengericht angeklagt werden muss und die Akte an die STA zurückgesandt. Durch die STA wurde die Sache dann beim Jugendschöffengericht angeklagt und es hat einen Eröffnungsbeschluss gegeben. Heute ist die Verhandlung gewesen.

    Meine Abrechnung soll wie folgt aussehen.

    Grundgebühr
    VG Verfahren vor dem AG
    VG Ermittlungsverfahren
    VG Verfahren vor dem AG
    TG

    Wäre für ein paar Tipps dankbar

  • Hallo, m.E. ist VG Nr. 4104 VV RVG bei Ihnen nicht angefallen; der Verfahrensabschnitt "vorbereitendes Verfahren" ist durch die Anklageerhebung beendet. Er wird m.E. duch die Rückgabe der Sache vom Strafrichter nicht wieder eröffnet. Anders sieht das wohl das LG Oldenburg (vgl. http://www.burhoff.de/burhoff/rvginhalte/564.htm), allerdings ohne eine Begründung.

    M.E. ist die Nr. 4016 VV RVG auch nicht zweimal angefallen. Dem steht § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG entgegen. Es handelt sich nach erneuter Anklageerhebung um dieselbe Angelegenheit.

  • Ich war mir auch nicht sicher und habe noch mit der hiesigen Rechtspflegerin gesprochen. Sie sagte, dass ich die VG für das Ermittlungsverfahren erst einmal mit beantragen soll. Allerdings habe ich nur eine Verfahrensgebühr für das amtsgerliche Verfahren in Ansatz gebracht.

    Der Eröffnungsbeschluss ist erst ergangen, nachdem die Akten wieder von der Staatsanwaltschaft zurückgekommen sind.

    Sobald mir die Entscheidung der Rechtspflegerin vorliegt, melde ich mich zurück.

  • Hallo, das vorbereitende Verfahren endet mit dem Eingang der Anklage beim Gericht (s. Anm. zu Nr. 4104 VV RVG). Auf den EÖB kommt es nicht an.

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