Anzahl KFBs am SG

  • Guten Morgen, ich habe mal eine Frage an die Kollegen an den Sozialgerichten: Gibt es bei Euch irgendwelche Richtzahlen, wie viele erledigte Kostenfestsetzungsanträge (incl. PKH-Festsetzung) pro Tag/Monat erwartet werden? Danke und beste Grüße!

  • :confused:
    4 Minuten - und das mit Anhörung, ggf. Zwischenverfügung und Begründung des Beschlusses?
    Das sind 15 Beschlüsse pro Stunde... 75 am Tag....
    Am Amtsgericht - Zivilabteilung waren lt. Pebb§y meines Wissens so ca. 135 KfB`s pro Monat gefordert....
    An unserem SG wurden noch nie Erhebungen nach Pebb§y durchgeführt. Hier kann mir niemand beantworten, wieviel Festsetzer realistisch sind.

  • Hm, dann sind bei uns pro Jahr gut 660 Stunden für Kostenfestsetzungsverfahren eingeplant. Also gut 16 Wochen in Vollzeit. Mag grob passen. Vielleicht nochmal 16 Wochen für PKH-Festsetzungen (dauern nicht so lange, sind aber mehr). Da kriegt man dann mehr als das halbe Jahr voll :)

  • beldel: Deiner Rechnung nach hast Du in jedem Verfahren eine Festsetzung. Das wage ich zu bezweifeln!


    In den allermeisten Verfahren, die ich auf den Tisch bekomme, schon. Nur einzelne Anträge werden wieder zurückgenommen.
    Ich habe aber keine Ahnung, wieviele % der Verfahren nach Abschluss der Hauptsache dann noch in der Kostenfestsetzung münden.
    PKH-Festsetzer gibt es hier viele unabhängig vom Ausgang der Hauptsache, weil viele Anwälte Vorschüsse haben wollen.

  • Erstmal herzlichen Dank für die Antworten.

    6 Minuten pro Antrag von Eingang bis zur Festsetzung? Wie umfangreich sind bei Euch die Festsetzungsbeschlüsse? Müsst ihr viel kürzen oder beantragen die Anwälte angemessen?

  • Wie umfangreich sind bei Euch die Festsetzungsbeschlüsse? Müsst ihr viel kürzen oder beantragen die Anwälte angemessen?


    Bei der Kostenfestsetzung geht in der Regel nichts ohne Begründung durch. Entweder muss was abgesetzt werden oder meckert die Gegenseite unbegründet oder beides. Wenn sie sich einig wären, könnten sie ja auf das förmliche Kostenfestsetzungsverfahren verzichten.

  • Nach der ersten PEBB§Y-Fach-Erhebung war die Basiszahl 6 (dieses entspricht wie oben gesagt 6 Minuten) pro Verfahren für die Kostenfestsetzung vorgesehen. Die PKH-Vergütungsfestsetzung wurde unter PKH - Sonstige Prozesskostenhilfe miterfasst (hier die Basiszahl 2).

    Setzte man nun die Anzahl der Kostenfestsettzungsverfahren mit den Verfahrenseingängen ins Verhältnis ergab sich, dass damals in 21,4% der Verfahren überhaupt eine Kostenfestsetzung stattfand (Seite 831 des PEBB§Y-Fach-Gutachtens). Ich glaube dieses ist heutzutage nicht mehr der Fall (zumindest bei uns in Berlin). Mit diesem Prozentsatz kam man nun zu dem Ergebnis, dass ein durchschnittliches Kostenfestsetzungsverfahren rund 28 Minuten an Zeit beanspruchte. Dabei war es gleichgültig, ob gleicht anerkannt und gezahlt wurde, oder ob ein Beschluss erlassen werden musste. Dieses war alles noch zu BRAGO-Zeiten. Mittlerweile haben wir das RVG und damit sind mehr Gebühren gem. § 14 RVG zu bewerten. Im Jahre 2006 kam eine Erhebung in Nordrhein-Westfalen zu dem Ergebnis, dass ein durchschnittliches Verfahren 45 Minuten dauert. Dieses sind natürlich alles theoretische Werte, die individuelle Arbeitsweise und die Rahemenbedingungen - Verhalten der Rechtsanwaltschaft und der Verwaltungsbehörden (hier besonders JobCenter bzw. ARGE) - sind dabei nicht berücksichtigt. Leider erfolgt keine statistische Erfassung der Kosten- und Vergütunghsfestsetzungsverfahren, aber vielleicht ist dieses ja auch politisch gewollt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!