Ich habe hier folgenden Fall:
A und B sind im Grundbuch zu je 1/2 Anteil eingetragen. A verstirbt und wird von B als befreite Vorerbin beerbt. Nacherbe ist C.
Nun überlässt B das Grundstück unentgeltlich an C. Mit eingereicht wurde der Erbschein, welcher übrigens erst nach der Beurkundung erteilt wurde. In der Urkunde wurde nur angegeben, dass B die Erbin von A ist. GB-berichtigung ist nicht beantragt.
Muss ich jetzt noch eine GB-berichtigung machen und den NE-vermerk eintragen oder wie ist hier vorzugehen ?