Antragsteller falsch im Ausschließungsbeschluss

  • Nach Erlass des noch nicht rechtskräftigen Beschlusses hat sich rausgestellt, dass versehntlich nicht die Antragsteller als jetzige Eigentümer sondern die ehemaligen Eigentümer als Antragsteller im Aufgebot und Ausschließungsbeschluss aufgeführt sind. Das Recht ist richtig bezeichnet.

    Ich hatte die Berichtigung des Rubrums angefordert vor Erlass des Aufgebots, dann aber übersehen, dass das System nicht entsprechend berichtigt war.
    Laut Kommentar zu § 42 FamFG darf kein Beteiligtenwechsel herbeigeführt werden. Das wäre hier m.E. auch nicht der Fall. Es handelt sich m.E. um eine offenbare Unrichtigkeit, die sich für die Beteiligten unter Heranziehung der Akten ergibt.

    Den Berichtigungsbeschluss würde ich veröffentlichen und bekanntmachen wie den Ausschließungsbeschluss.

  • Den gleichen Weg habe ich aufgrund einer versehentlichen Namensunrichtigkeit auch schon beschritten.



  • Hallo, ich hänge mich hier mal dran. . Ich hatte einen Aufgebotsantrag bekommen. Der Antrag wurde von der z demZetpunkt eingetragenen Eigentümerin gestellt. Alles hat super geklappt, dann hab ich den Ausschließungsbeschuss gemacht. Den rk Beschluss hat der Notar beim GBA vorgelegt und die dort zust. Rpflin hat moniert, dass die Gründe falsch sind -in der Zwischenzeit (zw Aufgebot und Ausschließung) hatte der Eigentümer gewechselt- In meinem Ausschließungsbeschluss stand jetzt also "Der Antragsteller ist Eigentümer.. [blablabla], der Brief wird ausgeschlossen" (oder wie das da dann heißt) Sie wollte eine Berichtigung. Der Notar hat das bei mir beantragt, ich habe das dann gemacht, fands ütrieen, weil de Gründe m.e. keine Rechtswirkung herbeiführen, aber war nicht sicher. Jetzt will die Kollegin, dass auf dem Berichtigungsbeschluss ein rk Vermerk angebracht wird.. ich habe den einfach mit dem Hauptbeschluss verbinden lassen. M.m ist damit der Berichtigungsbeschluss mit dem Hauptbeschluss rk.

    Bin ich jetzt so betriebsblind oder wie seht ihr das? Ich würde das am liebsten intern klären, sofern kein rk vermerk erforderlich ist - GBA ist hier im Haus-. Über den Notar finde ich das unglücklich zu diskutieren...

    Ich danke euch für eure Tipps

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