Aufrechnung Insolvenz in Wohlverhaltensperiode- bestrittene Forderung

  • wer kann bei folgendem Fall helfen:

    über das Vermögen des S wird die Insolvenz eröffnet - das Finanzamt meldet Steuerforderungen, diese werden aber von IV bestritten - dann wird Verfahren aufgehoben, Wohlverhaltensperiode beginnt - jetzt entsteht ein Steuererstattungsanspruch wegen zuviel gezahlter Lohnsteuer für S, das Finanzamt zahlt aber nicht aus, sondern rechnet mit ihrer angmeldeten aber bestrittenen Forderung auf - ist die zulässig ?


    - der BGH und BFH haben zwar bereits entschieden, dass das FA in der Wohlverhaltensperiode aufrechnen kann - greift die Rechtsprechung jedoch auch bei bestrittenen Forderungen, die bei der Verteilung nicht berücksichtigt werden (189 Abs.3 InsO) ???

  • Aufrechnungsverbot lt. InsO ist vorbei, da WVP. Daher normale Aufrechnungsregeln lt. AO. Gibt's nen Steuerbescheid für die nicht festgestellte Forderung (was u. U. erstmal nachgeholt werden muss), kann aufgerechnet werden.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

    Einmal editiert, zuletzt von Exec (26. März 2013 um 17:32)

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