wer kann bei folgendem Fall helfen:
über das Vermögen des S wird die Insolvenz eröffnet - das Finanzamt meldet Steuerforderungen, diese werden aber von IV bestritten - dann wird Verfahren aufgehoben, Wohlverhaltensperiode beginnt - jetzt entsteht ein Steuererstattungsanspruch wegen zuviel gezahlter Lohnsteuer für S, das Finanzamt zahlt aber nicht aus, sondern rechnet mit ihrer angmeldeten aber bestrittenen Forderung auf - ist die zulässig ?
- der BGH und BFH haben zwar bereits entschieden, dass das FA in der Wohlverhaltensperiode aufrechnen kann - greift die Rechtsprechung jedoch auch bei bestrittenen Forderungen, die bei der Verteilung nicht berücksichtigt werden (189 Abs.3 InsO) ???